Hallo zusammen,
diese Meldung ist mir doch mal ein neues Thema wert.

ZitatAlles anzeigenWer ins Internet will, muss sich einwählen. Entweder über seinen festen Provider oder über eine freie "Call-by-call-Verbindung". Letztere hat den Nachteil, dass der Rechner auch die berüchtigten Dialer zulässt. Das sind kleine Einwahl-Softwares, die die bestehende Verbindung trennen, sich neu einwählen und dann im Namen des Surfers viel Geld verschlingen. Auf dem Computer aktivieren sich die Dialer oft, ohne dass der Benutzer etwas davon merkt - zumindest nicht vor der nächsten, erschreckend teuren Telefonrechnung. Doch seit der ersten Jahreshälfte 2005 gibt es neue Vorschriften für Dialer, die den Computernutzer vor unbemerkten Dialern schützen soll.
Das Problem bisher
Um einen Dialer als "Abrechnungsmittel" für ein kostenpflichtiges Angebot zu nutzen, müssen Internetsurfer bislang in drei aufeinander folgenden Fenstern die Buchstabenkombination "OK" tippen. Damit geben sie ihr Einverständnis für Herunterladen, Aktivieren und die Einwahl über eine kostenpflichtige, meist teure 0900er-Nummer. Viele Anbieter nutzten bisher den Spielraum der Vorschriften aus, um Kunden leichter zu einem "OK" zu bewegen. Zum Teil wird dabei eine Kostenfreiheit suggeriert durch Hinweise wie "kostenloses Zugangstool", "durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten" o.ä. Mitunter wird auch der Preis nur sehr klein oder versteckt genannt, so dass bisher viele Kunden dreimal "OK" tippten, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein: Je nach Dialer können dann Gebühren von bis zu 30 Euro pro Anwahl anfallen.
Die neuen Regelungen
Für alle seit dem 17. März 2005 neu registrierten Dialer und seit dem 17. Juni 2005 dann für alle Dialer gültig, sehen die neuen Vorschriften der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) folgendes vor:
Formulierungen, die Kostenfreiheit suggerieren (z.B. "kostenloses Zugangstool"), sind verboten.
Das dritte Zustimmungsfenster ist in der Gestaltung genau vorgeschrieben: groß und deutlich muss zu lesen sein, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, das Fenster muss zentriert sein und sich von den ersten beiden Fenstern unterscheiden, der Nutzer muss den Text "JA" eingeben, um der Dialer-Anwahl zuzustimmen.
Im dritten Infofenster muss der Hash-Wert des Dialers angegeben und per Markierung zu kopieren sein. Der Hash-Wert ist eine Ziffern-Zahlen-Kombination, mit der sich ein Dialer eindeutig identifizieren lässt. Über eine Datenbank bei der Regulierungsbehörde können Kunden abfragen, ob der Dialer legal ist.
Sich selbst löschende Dialer sind künftig ebenfalls verboten.
Schwarze Schafe melden!
Dialer, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, sind illegal. Fordern diese für ihren "Service" Telefongebühren, müssen nicht gezahlt werden. Aber Vorsicht: Die Beweispflicht liegt beim Internetbenutzer. Also nicht einfach die Telefonrechnung kürzen, sondern am besten erstmal einen Screenshot der Seite abspeichern, von der man sich den Dialer eingefangen hat (Taste "Druck", oben neben F12, dann "einfügen" in Schreib- oder Bildbearbeitungsprogramm), Dialer nicht von der Festplatte löschen, Einspruch gegen die Telefonrechnung einlegen und den verdächtigen Dialer unbedingt der Regulierungsbehörde melden.
Die Regulierungsbehörde erreicht ihr folgendermaßen :
Telefon: 01805/ 342537 oder 0291/ 9955206
E-Mail: dialer.postfach@regtp.de
Post: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), Postfach 8001, 53105 Bonn
von Jörg Marksteiner (Stand: 17. Juni 2005)
[small] Quelle: einslive.de [/small] :top:
Jetzt muß 'nur' noch eine Strafe in Form von 1000 Peitschenhieben auf die nackten Fußsohlen mit anschließendem teeren und federn für den Versand von Spam Mails verabschiedet werden und ich bin zufrieden ![]()
Cheers, Laubi