Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung..

  • Hy


    Hatte letzte Woche nen Rollerunfall. Wurde von einer Frau geschnitten und bin ihr dann in die Beifahrerseite rein. Als Polizei kam hab ich gesagt dass ich Schmerzen hab an der Hand und den Knien. Sie wurde angezeigt.
    Ich war halt beim Arzt, Röntgen alles gemacht.
    Heute kommt nen Brief von der Polizei dass ich doch bitte eine Aussage dazu machen sollte blabla..
    Dann war da noch nen zweiter Zettel für meine Eltern(Denke mal dass das deswegen ist, weil ich noch keine 18 bin) dass die entscheiden sollen ob ein Strafantrag gegen die Frau gestellt wird oder nicht.
    Ist die Anzeige jetzt im Moment also noch nicht wirksam oder wie?
    Und wenn ich da Ja ankreuze weiss einer von euch wie der weitere Verlauf sein würde und was für Konsequenzen auf die Frau zukommen?
    Wie sieht es mit Schmerzensgeld aus, wenn ich keinen Strafantrag stelle hab ich dann keinen Anspruch mehr auf Schmerzensgeld oder wie ist das??



    Mfg

  • Zivilrechtliche Anspräche wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, ... sind unabhängig davon ob du Strafantrag stellst oder nicht, das hat damit nichts zu tun.


    So wie es aussieht hat die Staatsanwaltschaft gegenüber der Unfallverursacherin eben ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung veröffnet. Wenn keiner der Geschädigten Intresse an einer Strafverfolgung zeigt, wird so ein Verfahren eher eingestellt, bzw. Geldbusse für Einstellung wird geringer oder falls die Staatsanwaltschaft öffentliches Intresse bejaht und es zu einer Verurteilung kommt, kann dann die Strafe geringer ausfallen.

  • Ich bin der Meinung, dass dir hier nieman zu 100% den genauen Verlauf noch vorhersagen kann. Am Besten ist du gehst direkt ohne Umwegen zum Anwalt mit deinen Eltern u. lasst euch beraten welcher Weg am Besten ist.

    16610LV

  • Den genauen Verlauf kann mir auch keiner voraussagen, das weiss ich auch. Nur vllt. war der ein oder andere schonmal in so einer Situation oder was ess von Bekannten

  • Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird von der Polizei immer eingeleitet, wenn jemand anläßlich eines Verkehrsunfalls verletzt wird.
    Hier wird in der Regel immer öffentliches Interesse angenommen, da es um die Sicherheit des Einzelnen im Straßenverkehr geht.


    Die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens kann dann im Einzelfall entscheiden, ob der Fall tatsächlich verfolgt wird oder das Verfahren bei geringem Verschulden des Verursachers gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird.
    Das ist in fast allen Fällen der Fall, wenn keine Verkehrsstraftat zugrunde liegt.


    Im Gegensatz zu einer "normalen" (vorsätzlichen wie auch fahrlässigen) Körperverletzung, bei der es sich jeweils um ein Antragsdelikt handelt, d.h. die Tat wird nur auf (Straf-)Antrag des Geschädigten verfolgt, bedarf es eines solchen Antrags bei einem Verkehrsunfall nicht zwingend, da die Sache halt schon "von Amts wegen" verfolgt wird.


    Fehler können halt geschehen. Wir sind alle nur Menschen und jedem kann z.B. mal durch Unachtsamkeit ein Auffahrunfall passieren. Bei sowas würde ich persönlich als Geschädigter normalerweise keinen Strafantrag stellen.
    Hauptsache ich würde wieder gesund werden und meine Schadensersatzansprüche würden hinterher ordentlich abgewickelt. Die Sache sähe allerdings bei einem Verkehrsrowdy anders aus. Da würde ich auf jeden Fall Strafantrag stellen, damit so jemand von der Straße geholt wird und er keinen weiteren Schaden mehr anrichten kann.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • mich hat jemand mal auf dem fahrad umgesäbelt...
    wir (meine eltern & ich) haben damals von einer anzeige abgesehen.
    ein schmerzensgeld gabs trotzdem und ein saftiges bußgeld durfte der herr auch zahlen.


    also ich würde eher dazu raten, keine anzeige zu stellen, die frau dürfte auch so fertig genug sein. meiner meinung nach ist das überflüssig. außer du willst ihr noch mehr schwierigkeiten machen ;)


    >>> tkjever

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

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