Rechte bei defektem Handy?

  • Ich hab hier ein Problemchen :-)


    Also in Kurzform:


    Ein Voodoofone-Vertrag wurde abgeschlossen und ein V550 dazu gekäuftet.
    Dieses Gerät hatte einen Display-Defekt (hatte einen Wackelkontakt oder sowas) und wurde getauscht. Wie sollte es auch anders sein - das nächste hatte auch einen Defekt (der Gegenüber konnte einen nicht/nur schlecht verstehen) und wurde abermals eingeschickt und ich bekam ein neues (?) welches nun schon wieder einen Defekt aufweisst (Akku ist hin und der Empfang geht auch dauernd weg).


    So ! Wie lange muss ich dieses Spielchen eigentlich treiben, bis ich ein anderes (kein Motorola mehr) bekomme? Oder was hab ich sonst noch für Möglichkeiten?


    Das kann doch nicht angehen, dass ich einen Vertrag abschließe und dann immer wieder hinrennen kann und mein Handy einschicken lassen kann?


    in der Hoffnug auf Hilfe


    Mike

  • Afair müssen denen 3 Reperaturversuche eingeräumt werden, bevor das Recht
    auf Wandlung besteht...
    Schriftlich hab ich das hier aber auch nicht...

  • Re: Rechte bei defektem Handy?


    Zitat

    Original geschrieben von Michi
    in der Hoffnug auf Hilfe


    ... hättest du ruhig selber ein bißchen suchen können. ;)


    Das hatten wir doch schon hundertmal, Stichworte für die Suche wären z.B. "Wandlung" ...

  • Andi


    sorry - da ist wohl die wut mit mir durchgegangen - es möge mir verziehen werden


    Dort steht jedenfalls, dass laut BGB §323 und §440 eine fehlgeschlagene zweite Nachbesserung mir das Recht auf Rücktritt einräumt ! SUPER ! und jetzt hat der Heini das Handy schon wieder eingeschickt ...

  • Da es bereits genügend Threads dazu gibt, mache ich hier dann mal zu. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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