CallYa Guthaben auszahlen lassen

  • Zitat

    Original geschrieben von fluxxr
    Schreib ein Fax mit deinem Anliegen und unterschreibe. Vielleicht hilft das.


    Na die erste Kündigung habe ich unterschrieben per Fax gesendet. Diese wurde vollständig ignoriert. Dann habe ich per Mail gekündigt. Das hat geklappt. Nur warte ich jetzt seit dem 15.05 auf meine Auszahlung...

  • Zitat

    Original geschrieben von Vodafone602
    Das war noch lange vor der Mediamarkt / Bild Aktion.

    Dennoch wirst auch du den "vierstelligen Betrag" kaum zu 100% bezahlt haben, und für solche Fälle war das genannte Auszahlungsurteil nicht gedacht.
    Viel Spaß bei der Durchsetzung deiner Forderung, ich kann Vodafones zögerliche Haltung verstehen...

  • Genau. Das sind für Vodafone ja gar keine Peanuts. Und rechtlich können die mir gar nix, ich denen aber sehr viel. Z.B. wenn die jetzt sich nach nem halben Jahr immer noch nicht geführt haben. Vertragsbedingungen sind und bleiben schließlich Vertragsbedingungen.

  • Ob man die Einkaufsgutscheine oder Callya-Transfers voll bezahlt hat oder weniger oder mehr, ist ja für Vodafone gleichgültig. Sie haben ja selbst die verlangten Beträge vom Einzelhändler erhalten und Vodafone bietet meines Wissens ja auch nie verbilligte Callnow-Guthabenkarten an. Daß sie sich zieren, weil ihnen von ein nur um die Durchleitungskosten verminderter Reingewinn entgeht, ist klar. Aber es ist ein in Euro geführtes Konto und obwohl sie's mit Leichtigkeit könnten haben sie diese und jene Beträge darauf nicht verhindert. Persönlich würde ich aber auf keinen Fall Beträge in einer solchen Größenordnung anhäufen, denn das nicht einfach so erledigt wird ist naheliegend.

    Je suis Charlie

  • Aber was soll denn jetzt passieren? Vorenthalten dürfen und werden sie es mir nicht, schließlich ist das doch nix im Vergleich zu dem Gewinn, den die machen. Und wie gesagt, wenn das zu lange dauert, darf ich auch noch Zinsen verlangen, weil sich die Firma nicht an die Vertragsbedingungen hält.

  • Zitat

    Original geschrieben von Vodafone602
    Und rechtlich können die mir gar nix, ich denen aber sehr viel.

    Aha, bist also Anwalt? :D

    Zitat

    Original geschrieben von Vodafone602
    Vertragsbedingungen sind und bleiben schließlich Vertragsbedingungen.

    Um welche Abschnitte der Prepaid-Vertragsbedingungen und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vodafone geht es denn genau?



    drueckerdruecker: dass bei einer "vierstelligen Summe" Missbrauch vorliegen kann, ist doch wirklich nicht von der Hand zu weisen. Ich finde, man muss solchem Verhalten nicht noch das Wort reden...

  • Na um die Auszahlungsfristen. 3-6 Wochen meine ich gelesen zu haben. Leider kann ich den entsprechenden Ausschnitt gerade nicht mehr auf der Vodafone Website finden. Das ist auch so ein Ding, für das sie belangt werden könnten!

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    drueckerdruecker: dass bei einer "vierstelligen Summe" Missbrauch vorliegen kann, ist doch wirklich nicht von der Hand zu weisen. Ich finde, man muss solchem Verhalten nicht noch das Wort reden...

    Daß bei ungewöhnlich hohen Beträge auf Betrug hin geprüft wird, das ist verständlich und nachvollziehbar. Daß es dann länger dauert ergibt sich daraus. Es könnte ja zum Beispiel sein, daß gestohlene Aufladekarten verwendet worden sind oder es jemandem gelungen ist erfundene, aber vom System nicht als ungültig erkannte Aufladenummern einzuspielen oder jemand fremde Nummern gestohlen und zu eigenen Gunsten verbucht hat. Aber wenn kein Betrug festgestellt werden kann, was will der Anbieter dann noch machen? Vielleicht könnte der Anbieter ja auch einfach in die AGB aufnehmen, daß Guthaben oberhalb eines Limits nur beträchtlichem Prozentabzug ausgezahlt wird, um der eigenen Verbankung vorzubeugen.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ... Vielleicht könnte der Anbieter ja auch einfach in die AGB aufnehmen, daß Guthaben oberhalb eines Limits nur beträchtlichem Prozentabzug ausgezahlt wird, um der eigenen Verbankung vorzubeugen.


    Das dürfte juristisch sauber und gerichtsfest nur sehr schwer zu bewerkstelligen sein. Mit welcher Begründung sollte der (wie auch immer) in Vorleistung gegangene Mobilfunkkunde mit Abschlägen belegt werden können? Eher müsste dann wohl verzinst werden ... :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Vodafone erhält ja den regulären Betrag beim Guthabenkauf, wobei die Provision für den verkaufenden Laden ja offenbar sehr gering ausfällt.


    Weißt du? Vermutest du? Ich kann mir schon vorstellen, dass sie 10% weniger bekommen.


    Zitat

    Aber wenn kein Betrug festgestellt werden kann, was will der Anbieter dann noch machen?


    Kann der Anbieter wirklich nichts machen? "Einstellen/Einschränken ist rechtlich nicht zulässig, siehe hier Az.: 29 U 2294/06" wurde genannt.


    Wenn jemand 3000€ auf eine CallYa-Karte lädt ist offensichtlich, dass er das niemals vertelefonieren wollte. Entweder hat er es gemacht um zu viel gekaufte Gutscheine loszuwerden oder es war von Anfang an als gewinnbringende Aktion gedacht. Ist das egal? Müssen sie auszahlen?


    Wie sieht es auf Seite der Händler aus (MM, Promarkt), die die Gutscheine vergünstigt anbieten. Darf man Gutscheine kaufen um damit Gewinn zu machen? Man könnte es ja versteuern.


    Beispiel: Bei der nächsten Gutschein-Aktion mit 20% kaufe ich 10000€ CallYa-Guthaben und lasse es auszahlen. Übrig bleiben 2000€.

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