Hi Leutz,
wer kann mir helfen.
Ich werde morgen mein Auto verkaufen. Der Käufer möchte sich das Geld für die roten Überführungskennzeichen ersparen und für kurze Zeit mein Kennzeichen nehmen. Er will im Kaufvertrag in einer Klausel schreiben, dass er das Kennzeichen und alles, was damit verbunden ist, übernimmt.
Ist sowas denn überhaupt zulässig?
Wie ist es denn dann mit der Versicherung, kann er die so einfach übernehmen? Ich denke nicht.. was meint ihr dazu?
Er meinte, er hätte das schon öfter so gemacht.
Es grüßt
HandyMania