Auto verkaufen...Frage an die Spezialisten

  • Hi Leutz,


    wer kann mir helfen.
    Ich werde morgen mein Auto verkaufen. Der Käufer möchte sich das Geld für die roten Überführungskennzeichen ersparen und für kurze Zeit mein Kennzeichen nehmen. Er will im Kaufvertrag in einer Klausel schreiben, dass er das Kennzeichen und alles, was damit verbunden ist, übernimmt.


    Ist sowas denn überhaupt zulässig?


    Wie ist es denn dann mit der Versicherung, kann er die so einfach übernehmen? Ich denke nicht.. was meint ihr dazu?


    Er meinte, er hätte das schon öfter so gemacht.


    Es grüßt
    HandyMania

  • hallo,


    ich würde es nicht machen, solange er unter deinem kennzeichen fährt, bist du dran, wenn was passiert.


    imho geht ein unfall auch zu lasten deiner versicherung.

    "Sind das die Nazis, Walter? – Nein, Donny… Diese Männer sind Nihilisten! Du brauchst keine Angst zu haben…"

  • Das hört sich fast schon nach einem Betrüger an, wenn er schon fast drauf besteht.


    Das würd ich nicht machen. Wenn du Pech hast meldet er den Wagen nicht ab und produziert fleißig Knöllchen.

  • wow, das ging ja wieder echt schnell, mit den Antworten.


    Danke.


    Naja, er meint, dass er mit einer Klausel im Vertrag (ich werde sie morgen erst lesen können) alle Kosten übernimmt, die er mit dem Kennzeichen produziert... Unfall, Knöllchen.... GEHT DAS? Kann man mit einem Vertrag die Versicherung usw. übernehmen?


    Danke schonmal


    Es grüßt
    HandyMania

  • Re: Auto verkaufen...Frage an die Spezialisten DRINGEND


    Zitat

    Original geschrieben von HandyMania
    Ich werde morgen mein Auto verkaufen.


    Das hat sich vor nicht allzu langer Zeit aber hier noch ganz anders angehört.


    Völlig egal, was er in den Vertrag hinschreibt, das Risiko das er mit dem Wagen Unfug anstellt liegt einzig und allein bei dir.

  • Soweit ich weiß, ist in allen Kaufverträgen eine Klausel verankert, dass der Käufer das Fahrzeug "unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche" ummelden muss. Hier mal ein Beispiel: Kaufvertrag Autoboerse.de.


    Wenn innerhalb der vertraglich zugestandenen Woche etwas vorfallen sollte, kannst du bei der entsprechenden Stelle den Kaufvertrag vorlegen und somit nachweisen, dass du ba einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr der Fahrzeughalter warst.


    Wie gesagt, ich habe diese Klausel bisher für üblich gehalten. Sogar bei den Verträgen des ADAC taucht diese auf. Am besten du besorgst dir einen entsprechenden vordruck.


    Gruß, Basti

  • Zitat

    Original geschrieben von Basti756
    Wie gesagt, ich habe diese Klausel bisher für üblich gehalten.


    Ist sie auch. Allerdings ist deren Wirkung bescheiden. Will heißen, bei Problemen ist der Verkäufer in den Hintern gekniffen.

  • Hi,


    Ich habe meine Fahrzeuge, die ich von privat gekauft habe, bisher auch immer mit Kennzeichen übernommen.


    Bei einem Wagen, hatte ich innerhalb der 1. Woche einen (unverschuldeten) Unfall.


    Ich hatte den Vorbesitzer darüber Informiert, aber es war kein Problem, da auch die Grünen vor Ort alles direkt mit mir geklärt haben, da ich den Kaufvertrag dabei hatte.


    Die Polizisten meinten auch, kein Problem, ab Kaufvertragsdatum gehen alle Pflichten auf mich über.


    ...ciu...

    Audi V8 ist leider verunfallt.... Das Gegenteil von GUT ist : Gut gemeint !!

  • So ne klausel ist ne schöne Sache. Aber was machst Du, wenn sich der Käufer nicht dran hält?
    Bis Du die Durchsetzung dieser Klausel vor Gericht ausgefochten hast (im worst-case jetzt mal gesprochen), hat der Käufer bereits so viel Schaden angerichtet, dass Du finanziell am Krückstock gehst...


    Entweder, wenns im gleichen Ort ist, mit zur Zulassungsstelle fahren, Du meldest ab, und er gleichzeitig an.
    Oder, wenn an einem anderen Ort: Du meldest ab, schickst ihm den Brief (natürlich erst NACHDEM Du das Geld, zumindest ne nicht unerheblich Anzahlung, erhalten hast), er meldet an und reist mit den Schildern im Gepäck an.


    Ich hab so einen Fall mal bei meinem Bruder live miterlebt. Da kann ganz schön Ärger auf einen zurollen...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • ich hatte mal mein altes auto angemeldet mit Kennzeichen verkauft.


    Nie wieder.


    der Käufer hat es NICHT umgemeldet, ist mit meinem versicherungsschutz noch 6 Wochen weitergefahren (die 6 Wochen musste ich bezahlen !) und ich habe auch mehrere Knöllchen bekommen die er verursacht hat.


    das war dann eine Rennerei damit man ihm die Knöllchen zuschickt.


    und die Versicherung kann erst 6 Wochen nach verkauf den Vertrag stilllegen wenn das Auto nicht abgemeldet wird.


    Also : mit Verkäufer zusammen zur Zulassungsstelle fahren und zuschauen wie er das Auto ummeldet. Alles andere gibt Ärger.


    (hätte ich keinen schriftlichen ADAC-Kaufvertrag gehabt hätte ich bestimmt noch mehr Ärger gehabt... )

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!