Wie "zur Niederschrift erklären"?

  • Also die Niederlegung geht von der Post aus nur für amtliche Schriftstücke. Siehr auch hier:
    http://www.deutschepost.de/dpa…es&lang=de_DE&xmlFile=870


    Bei der DPAG steht aber schon bei Einschreiben was über den EInlieferungsbeleg:


    Zitat

    Zum anderen wird durch den maschinellen Abdruck der Erfassungsdaten die Einlieferung dokumentiert.


    http://www.deutschepost.de/dpa…s&lang=de_DE&xmlFile=3957


    Damit sollte die Frist doch in jedem Fall gewahrt bleiben. (Korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

    Voltaire hilf, sie sind verrückt geworden!

  • Zitat

    Original geschrieben von Justin
    Das ist so schon prinzipiell richtig. Jedoch sollte man beachten, daß man nicht überall etwas zur Niederschrift erklären kann. Zur Entgegennahme von Einwendungen zur Niederschrift sind nur Behörden und Institutionen des öffentlichen Rechts verpflichtet.


    Sicher richtig, aber:


    Da normalerweise kein Normalsterblicher derartige Formulierungen verwendet war ich davon ausgegangen dass in dem Schreiben das Mundi erhalten hat ein entsprechender Vermerk in der Belehrung enthalten war.


    Und da habe ich mich ja auch nicht getäuscht.


    CH

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