Garantieanspruch bei Samsung D500 greift nicht!

  • Tach Post!!


    Habe ein paar Probleme mit meinem Samsung D500. Vor kurzer Zeit zeigte es den berüchtigten SIM-Kartenfehler. Weiter war das Display von innen immer leicht beschlagen bzw. feucht.


    Wollte kurz darauf das Handy reklamieren und kam leider einen Moment lang in einen Platzregen rein (trug es aber in der Hosentasche). Dies hatte anscheinend dem Telefon den Rest gegeben.


    Habe bei dem Verkäufer alles so reklamiert wie oben beschrieben und das Handy wurde eingeschickt.


    Leider möchte nun der Anbieter das Handy nicht austauschen, da dieser davon ausgeht, es handle sich um einen reinen externen Wassereinbruch bzw. Schaden und keinen Materialfehler vom Hersteller.


    Meine Frage nun: Wie kann ich beweisen, daß das Handy bereits beim Verkauf fehlerhaft war? Kennt jemand ähnliche Fälle bzw. Aktenzeichen von Gerichtsentscheidungen?


    Ich werde auf jeden Fall den Akku mit einschicken. Der würde ja auch Zeichen von externem Wassereinbruch aufweisen, falls Wasser von Außen eingedrungen wäre..


    Problem ist, die Techniker vom Anbieter sind 'natürlich' Götter auf ihrem Gebiet. Herstellerfehler kommen natürlich auch nie in Frage. Anhaben können sie einem schon was, indem das Gerät nicht ausgetauscht bzw. repariert wird. Der Handymarkt ist wirklich kundenunfreundlich, da die Anbieter oder Hersteller einen Produktionsfehler immer so drehen können, daß der Kunde die Schuld zu tragen hat.
    Bei der Beweisbarkeit habe ich keine Ahnung wie weit nachträglich so etwas nachvollziehbar bzw. beweisbar ist/bleibt. Falls Techniker/Ingenieure unter euch sind, gebt mir nen Tip.


    Der Hammer kommt ja noch: Ich habe nach der Reparaturablehnung sofort ein Angebot für ein Neugerät in Höhe von 357,-- EUR bekommen. Ich glaube ja, daß ein Displayausstausch günstiger und möglich wäre. Der Preis steht auch absolut in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang, da die Produktionskosten des Samsung D500 bei 5,80 EUR liegen.

  • Re: Garantieanspruch bei Samsung D500 greift nicht!


    Zitat

    Original geschrieben von ryan_blackdragon
    fehlerhaft war? Kennt jemand ähnliche Fälle bzw. Aktenzeichen von Gerichtsentscheidungen?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wegen eines nicht gewährten Garantieanspruches vor Gericht zieht... denke nicht dass es hier irgendwelche Gerichtsentscheidungen gibt. Das wäre auch echt der Hammer....Gerichte sind für etwas anderes da....


    Zitat

    Der Preis steht auch absolut in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang, da die Produktionskosten des Samsung D500 bei 5,80 EUR liegen


    Wovon träumst du Nachts?

  • Re: Garantieanspruch bei Samsung D500 greift nicht!


    moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von ryan_blackdragon
    Tach Post!!


    Habe ein paar Probleme mit meinem Samsung D500. Vor kurzer Zeit zeigte es den berüchtigten SIM-Kartenfehler. Weiter war das Display von innen immer leicht beschlagen bzw. feucht.


    (...)



    naja... das scheint auch schon vor dem "Wolkenbruch" ein Feuchtigkeitsschaden gewesen zu sein. Zu dem zählt "leider" auch entstehendes Kondenswasser, welches sich da unter dem Display niederschlug.


    Sicher ist ein Displaytausch günstiger, nur wenn die Leiterbahnen erst mal korrodieren, bringt auch ein Displaytausch nichts... .
    Gruesse vom KURTi

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