Handy 0,- / GG 0,-* / AG 0,- / Mu 0,-

  • Wir sind an dem Thema bereits dran.


    Weitere Informationen :
    http://www.telefon-treff.de/sh…eadid=180275&pagenumber=5


    Ich möchte auch betonen, dass uns bisher lediglich 2 Kunden direkt kontaktiert haben.
    Problem hierbei ist, dass oftmals die Vertragsunterlagen nicht vom Kunden kopiert wurden und ihm deshalb überhaupt nicht vorliegen.


    Aber egal, alle die bei uns abgeschlossen haben bieten wir an, uns den bisherigen Schriftwechsel mit Victorvox komplett zukommen zu lassen.
    Wir prüfen die Beschwerden und die Antworten von VV und leiten diese dann weiter.


    Wie schon richtig geschrieben, hat phoneparadies mit dem Vorgehen von Victorvox wenig bis nichts zu tun.


    Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass kein Fehler in der Aktionsbeschreibung vorliegt.
    So wie sich die Angelegenheit derzeit darstellt hat VV die Abwicklung des Startguthabens umgestellt ohne die Kunden darüber zu informieren.


  • Wir haben die Vertragsunterlagen noch, also wenigstens die Formulare, die man bei Vertragsabschluss ausfüllen musste.


    Zitat


    Aber egal, alle die bei uns abgeschlossen haben bieten wir an, uns den bisherigen Schriftwechsel mit Victorvox komplett zukommen zu lassen.
    Wir prüfen die Beschwerden und die Antworten von VV und leiten diese dann weiter.


    Wir haben jetzt erstmal dem Verfallen des Startguthabens bei VV widersprochen und ihnen eine Frist bis zum 01.03.2006 gesetzt. Sollte sich bis dahin nichts tun, werden wir außerordentlich kündigen und Euch die Unterlagen auch gerne zur Verfügung stellen.


    Zitat


    Wie schon richtig geschrieben, hat phoneparadies mit dem Vorgehen von Victorvox wenig bis nichts zu tun.


    Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass kein Fehler in der Aktionsbeschreibung vorliegt.
    So wie sich die Angelegenheit derzeit darstellt hat VV die Abwicklung des Startguthabens umgestellt ohne die Kunden darüber zu informieren.


    Du als Händler und Vertragspartner von VV musst ja die genauen Konditionen (12 Monate keine GG, Startguthaben von 50 Euro gültig über die komplette Laufzeit, etc.) bezüglich dieses Vertrags haben. Sollte VV nun von diesen Bedingungen abweichen, und solltest Du das anhand Deiner Unterlagen belegen können, ist die Sache ohnehin klar. Dann handelt es sich um eine einseitige, für den Kunden nachteilige Abänderung der Vertragsbedingungen seitens VV, womit jedem betroffenen Kunden die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zusteht.
    Kannst Du das belegen? Kannst Du Deinen Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen, die das belegen?


    In jedem Fall ist es sehr erfreulich, dass Du in dieser Sache auch aktiv wirst und Deine Kunden nicht im Regen stehen lässt! Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von dauergast
    Wir haben die Vertragsunterlagen noch, also wenigstens die Formulare, die man bei Vertragsabschluss ausfüllen musste.




    Wir haben jetzt erstmal dem Verfallen des Startguthabens bei VV widersprochen und ihnen eine Frist bis zum 01.03.2006 gesetzt. Sollte sich bis dahin nichts tun, werden wir außerordentlich kündigen und Euch die Unterlagen auch gerne zur Verfügung stellen.


    So wie wir bisher wissen, fing damit alles an.
    VV hat versäumt das SG aufzubuchen und auf die Beschwerde von Kunden kam dann dieses Schreiben in dem steht, dass das SG nach 12 MOnaten verfällt



    Zitat


    Du als Händler und Vertragspartner von VV musst ja die genauen Konditionen (12 Monate keine GG, Startguthaben von 50 Euro gültig über die komplette Laufzeit, etc.) bezüglich dieses Vertrags haben. Sollte VV nun von diesen Bedingungen abweichen, und solltest Du das anhand Deiner Unterlagen belegen können, ist die Sache ohnehin klar. Dann handelt es sich um eine einseitige, für den Kunden nachteilige Abänderung der Vertragsbedingungen seitens VV, womit jedem betroffenen Kunden die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zusteht.
    Kannst Du das belegen? Kannst Du Deinen Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stellen, die das belegen?


    Ich werde es vermeiden, in einem Forum wie diesem, anderen Händlern zu erklären was abgeht.
    Unterlagen kann ich in keinem Fall rausgeben.


    In jedem Fall besteht ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten und ein Vertrag zwischen dem Kunden und Victorvox.
    Der Lieferant hat seinen Teil des Vertrages in vollem Umpfang erfüllt.


    Probleme macht also nur der Vertrag zwischen dem Kunden und Victorvox.


    Zitat


    In jedem Fall ist es sehr erfreulich, dass Du in dieser Sache auch aktiv wirst und Deine Kunden nicht im Regen stehen lässt! Danke!


    Ich würde mal eher sagen, dass es sehr unerfreulich ist wenn andere Händler nur auf Ihre Vertragspartner verweisen und damit für sie der Fall erledigt erscheint.
    Rechtlich ist das zwar ok aber als Händler sollte man auch nicht versäumen weiterhin dem Kunden zur Verfügung zu stehen.
    So ist und bleibt unsere Einstellung und Arbeitsweise.


    Wir prüfen derzeit die Möglichkeit eine Liste aus unseren Daten zu ermitteln mit allen betroffenen Kunden.
    Diese reichen wir dann ein und schreiben einen Begleitbrief der die Sache so schildert wie wir uns das denken.


    Ob dabei ein Sonderkündigungsrecht greift oder nicht werde ich aber ebenfalls nicht öffentlich ausdiskutieren.


    Wenn jemand uns seine Unterlagen einreicht so benötigen wir alle Unterlagen - von der ersten Beschwerde bis zur Antwort und evt. weiteren Schriftwechsel.


    Wer bei VV angerufen hat und nur mündliche Aussagen schildert bringt uns nicht weiter.

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