K750i "Eprom" defekt

  • Ich wollte gestern mein Handy auf die aktuellste Software bringen beim S/E Service Point, zu meinem Entäuschen gab mir die Dame das Handy sofort wieder und meinte das dies nicht möglich sei, da ein "Eprom" bzw. eine Platine defekt sei, was wohl bei mehreren K750i der Fall sein soll.


    Ich würde gerne wissen ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat und weiß wie ich am besten vorgehe, das Handy ist jetzt genau 14 Tage alt.

  • Reklamieren,was sonnst!


    Geh dahin wo Du es gekauft hast, und versuche einfach ein neues zu bekommen.
    Wenn das nicht geht, muß das K750i wohl zum Service.

  • RE


    Hmh, naja mein Provider stellt sich da total quer, die meinten das die 14 Tage herum sind bezüglich Reklamationen und von Umtausch wollen die auch gar nichts wissen..... War schon sehr sauer nach dem Telefonat :mad:


    Ich werd mal bei S/E anrufen, sowas muss ja wohl auf Garantie gehen, wenn mir sogar die vom Service Point sagt das das wohl ein paar Geräte haben, aber davon wollen (oder dürfen) die Mitarbeiter an der Hotline ja nix wissen, weil es für die keine fehlerhafte Ware gibt

  • Ich bin bei Phone House, ich hatte meine VVL bereits Ende Juli bestätigt und hätte bis jetzt auf mein Gerät warten sollen wegen dem Lieferengpass, da bin ich in den Phone House Shop in Augsburg gefahren und hab mir dort eines geholt.

  • Hab ich gestern sofort gemacht, aber die wollen nix von Umtausch oder ähnlichen hören....


    Die sagten mir das die 14 Tage rum sind für einen Umtausch und das ich den Fehler doch sofort als ich das Handy überreicht bekommen habe bemerkt haben sollte

  • Ach so, jetzt ist mir das klar: Phone House ist der S/E Service Point, den Du in Deinem ersten Posting gemeint hast :)
    Lass Dich von denen nicht abwimmeln. Sollte der Fehler keine Folge eines Eingriffs Deinerseits in das Handy sein, dann muss der Händler entweder das Gerät reparieren oder Dir ein neues K750i geben, sofern sich es nicht reparieren lässt.
    Wenn der Händler bei den 14 Tagen das 14 tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen im Hinterkopf haben sollte, ist das völlig belanglos, da Du das Handy ja direkt im Laden gekauft hast und nicht übers Internet oder übers Telefon. Im übrigen hätte dieses Widerrufsrecht auch nichts mit Gewährleistungsrechten zu tun.
    Sofern Du das Handy als Privatperson für den Privatgebrauch gekauft hast, hilft Dir innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf hilft Dir eine sog. Beweislastumkehr: Es wird vermutet, dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag.


    Ich drück Dir die Daumen :top:


    Gruß,
    Loyo

  • Das ist ja wohl das Allerletzte von dem Händler, ich finde sowas schon ziemlich dreist. :flop: 14 Tage Umtausch haben höchstens was zu sagen, wenn Du es ohne Grund umtauschen willst.


    Solang noch kein halbes Jahr ab Kauf vorbei ist, ist der Händler, bei dem Du es gekauft hast, dazu verpflichtet, im Falle eines Defektes fürn ein funktionierendes Gerät sorgen, es sei denn, er kann Dir nachweisen, dass Du den Fehler selbst zu verschulden hast.


    Er muss Dir allerdings kein Neugerät geben, er kann Dir genauso gut Dein Handy reparieren (lassen). Erst wenn seine Nachbesserungsversuche 3x fehlschlagen, kannst Du den Kauf rückgängig machen. Die Vertragsverlängerung in Deinem Fall wird meines Erachtens dadurch aber nicht berührt, Du solltest Dir allerdings ein neues, anderes Handy zum Vertragsverlängerungs-Preis aussuchen können.


    Bis denn,
    Peter

  • AFAIK arbeitet Phone House mit der Firma "Selectric" zusammen, die sind deren Service-Partner für Reparaturen und so weiter. Ich würde mich direkt an die wenden, denn der Shop wird da nicht viel machen können, weil die alles on Selectric vorgegeben bekommen (an Aussagen, Statements, etc.)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

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