SonyEricsson gibt nun auch 24 Monate Herstellergarantie

  • Hi,


    ich hab mein D750i im August direkt bei T-Mobile via Vertragsverlängerung geholt. Herstellergarantie beträgt für mein Gerät 12 Monate. T-Mobile gewährt 24 Monate Gewährleistung. Obwohl dann nach den 12 Monaten Garantie die Beweispflicht für die Gewährleistung beim Endverbraucher liegt, ist es laut Aussagen von T-Mobile so, dass sie dann die Gewährleistung für die kompletten 24 Monate übernehmen und es dann intern mit SE klären, wie sie das abhandeln. D.h. wenn z.B. nach 13 Monaten was kaputt geht, sorgt T-Mobile für Reparatur/Tausch o.ä.


    Das hatte man mir zumindest gesagt, kann das jemand aus eigener Erfahrung bestätigen?



    MfG,
    CHRIS

  • Zitat

    Original geschrieben von chris80
    Das hatte man mir zumindest gesagt, kann das jemand aus eigener Erfahrung bestätigen?


    Ja kann ich, bei meinem P900 wurde 2mal ein Defekt festgestellt (ausgefallene Tastaturreihe), einmal innerhalb dieser 12 Monate und einmal nach 14 Monaten, in beiden Fällen hatte ich innerhalb von 3 Werktagen ein Swapgerät da.
    Scheinen aber alle NBs so zu handhaben, hatte auch Probleme bei anderen SE Modellen mit o2 und Vodafone, immer wurden die Geräte geswappt. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von bluejacker
    Scheinen aber alle NBs so zu handhaben, hatte auch Probleme bei anderen SE Modellen mit o2 und Vodafone, immer wurden die Geräte geswappt. :top:


    Ich häng mich da einfach mal dran...
    Das T630 meiner Schwester ist nach 16 (?) Monaten "im Eimer". Reagiert vööig apathisch und hat ein richtiges Eigenleben entwickelt. Wie auch immer, es muss zum Service. Jetzt also direkt an O2 wenden, und nicht an SE!? Das klappt dann...!?
    Thanx für Infos!
    Gruß
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • hmmm


    weil wir grad bei garantie sind,


    ich hab ein defektes k750i mit einen o2 online Vertrag. Ich hab bei o2 angerufen und die teilten mir mit das ich mich in den ersten 12 Monaten direkt an den S/// Kundenservice wenden muss, erst dannach kommt o2 ins Spiel.


    Das ist aber komisch, denn von meinen anderen Geräten und Verträgen wurde das Handy immer abgeholt und gleich ein anderes mitgebracht, liegt das am Vertrag, an o2 oder ist das nun generell so?

  • Naja von der O2 Hotline gibt es immer verschiedene Aussagen - es gehen jedenfalls beide Wege.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • O2 gibt immer diese Aussage.
    Fakt ist:


    Im ersten Jahr läuft beides parallel.
    Die Garantie des Herstellers UND die Gewährleistung durch den Händler.
    In den ersten 6 Monaten nach Kauf ist die Beweispflicht beim Händler.
    Dieser muss zunächst nachweisen, dass der Fehler beim Kauf nicht bestand. Erst danach darf er abweisen.
    Im Rahmen der Beweispflicht hat er DREIMALIG das Recht auf Nachbesserung. Nach der dritten unzureichenden Nachbesserung durch den Händler MUSS er das Gerät wandeln.
    Soviel dazu.
    SE bietet einen Reparaturservice an. Das ist aber unabhängig vom Alter des Gerätes...also egal ob nach 10 Tagen der 10 Monaten.
    Ist der Fehler irreparabel wird getauscht.


    So hat es mir jedenfalls letzte Woche ein Herr an der Hotline erklärt.


    Die gesetzliche Regelung "Gewährleistung" steht im BGB §§433 ff.


    Gruß.


    DB

  • hmmm wie sollte ich jetzt vorgehen, denn wenn ich das teil selbst zu w-support schicken bin ich gut 8 tage ohne handy haben die mir gesagt und das ist ja auch blöd ??


    Mfg

  • Na ja, so ganz stimmt das nicht.


    Richtig ist, dass im ersten Jahr beide parallel läuft. Du hast Gewährleistungsrechte aus Kaufvertrag gegen den Verkäufer (hier: O2) sowie Ansprüche aus Garantieversprechen gegen den Hersteller (hier: SonyEricsson. Da das Garantieversprechen des Herstellers (egal ob ein Jahr oder zwei) jedoch rechtlich selbstständig, freiwillig und unabhängig von Deinen Gewährleistungsansprüchen ist, wird die Nacherfüllung (rechtlichssprachlich für Reparatur) innerhalb des Garantiezeitraums immer über den Hersteller laufen. entweder wendest Du Dich direkt selbst an den Hersteller und verlangst Reparatur aus eigenem Recht, oder Du wendest Dich halt an Deinen Verkäufer welcher die Reparatur zwar über Gewährleistung durchführen lässt, intern jedoch den hersteller in Anspruch nimmt aus (von Dir konkludent) abgetretenem Recht. Im Ergebnis läuft's hier also faktisch immer auf eine Reparatur aus Garantieversprechen heraus - wobei ich mich immer direkt an den Hersteller wenden würde. Geht meiner Erfahrung nach deutlich schneller und mit mehr Kulanz...


    Zu dem Problem der Beweislast in den ersten sechs Monaten nach Kauf (bzw. danach) schreibe ich hier mal nichts - das Thema ist hier schon so häufig breitgetreten worden.


    Darüber hinaus gilt nach Ablauf der Garantiezeit, aber noch innerhalb des Gewährleistungszeitraumes folgendes. Rücktritt vom Kaufvertrag ist ohne Fristsetzung möglich, wenn:


    ... der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs.3 BGB verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. (§ 440 BGB)


    Da sich in der Regel hier nichts anderes ergeben wird, müsst ihr also nur zwei Nachbesserungen über euch ergeben lassen. Wohlgemerkt müssen diese sich aber auf den selben Fehler beziehen. Sollte danach derselbe Mangel immer noch nicht behoben sein oder erneut auftreten, so könnt ihr vom Kauf zurücktreten mit der Folge, dass Zug-um-Zug rückabgewickelt wird: Geld gegen Gerät.


    Noch Fragen? Eine direkte Lektüre des Gesetzestextes hilft regelmäßig weiter... ;)



    So long,
    der Webtigger

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Sorry, aber Du hast null Ahnung, wovon Du sprichst.


    Garantie und Gewährleistung sind zwei paar Stiefel - und da dieses Thema schon 868236584325 mal durchgekaut wurde, verzichte ich auf eine weitere Abhandlung und verweise auf die Suche. ;)


    No offense taken!


    tja, da muss ich leider klein beigeben, denn du hast natürlich recht... :mad:


    damit andere nicht auch suchen müssen: hier gibts ne kurze faq zu dem thema


    mfg


    doc

  • Zitat

    Original geschrieben von neo24
    hmmm wie sollte ich jetzt vorgehen, denn wenn ich das teil selbst zu w-support schicken bin ich gut 8 tage ohne handy haben die mir gesagt und das ist ja auch blöd ??


    Mfg


    8 Tage ? Da bist Du ja noch gut dabei?Ein Kollege wartet bereits seit 5 Wochen auf sein Gerät. :flop:
    Frage mich warum das bei wsupport so lange dauern kann?


    Entwickelt sich etwa das Volkshandy zum Volksflop? :D

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

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