Hi,
schon schade das ich so eine Frage überhaupt stelle muss, aber wie sieht es mit unterhaltszahlungen bei gemeinsamen sorgerecht aus?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Hi,
schon schade das ich so eine Frage überhaupt stelle muss, aber wie sieht es mit unterhaltszahlungen bei gemeinsamen sorgerecht aus?
Hi,
da wir auch das gemeinsame Sorgerecht haben, kann ich Dir ganz genau sagen das Du trotzdem zahlen musst.
Wie viel hängt jetzt davon ab, was Du verdienst und wie alt euer Kind ist bzw. eure Kinder sind. Das beruht auf der Düsseldorfer Tabelle. Allerdings fehlt bei dieser Tabelle die Kindergeldanrechnung.
Du musst dir noch die Anlage zu Teil A Anmerkung 10 der Düsseldorfer Tabelle mit runterladen.
Da steht dann in welcher Höhe das Kindergeld angerechnet wird.
Seid ihr denn verheiratet? Geht Deine Frau/Freundin/Ex arbeiten?
Sollte euer Kind/er noch keine 3 Jahre alt sein und Deine Ex geht nicht arbeiten, bist Du bis zum 3. Lebensjahr auch noch für Deine Ex Unterhaltpflichtig.
mfg Axel
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Mr.Kittin
Hi,
da wir auch das gemeinsame Sorgerecht haben, kann ich Dir ganz genau sagen das Du trotzdem zahlen musst.
Wie viel hängt jetzt davon ab, was Du verdienst und wie alt euer Kind ist bzw. eure Kinder sind. Das beruht auf der Düsseldorfer Tabelle.Allerdings fehlt bei dieser Tabelle die Kindergeldanrechnung.
Du musst dir noch die Anlage zu Teil A Anmerkung 10 der Düsseldorfer Tabelle mit runterladen.
Da steht dann in welcher Höhe das Kindergeld angerechnet wird.
Seid ihr denn verheiratet? Geht Deine Frau/Freundin/Ex arbeiten?
Sollte euer Kind/er noch keine 3 Jahre alt sein und Deine Ex geht nicht arbeiten, bist Du bis zum 3. Lebensjahr auch noch für Deine Ex Unterhaltpflichtig.
mfg Axel
Es gibt auch berufstätige Frauen mit gutem Verdienst, es muß nicht immer nur der Mann Unterhalt für die Frau zahlen! ![]()
Einen Freund von mir hat es auch bös erwischt. Wenn ich mich noch recht erinner, hat seine Frau nicht gearbeitet, und er musste für seine Tochter und seine Frau Unterhalt zahlen. Und jetzt kommts knüppeldick, der arme Kerl hat damals ca. 3.000 DM verdient, und musste 1.600 DM abdrücken. Das ihre Eltern steinreich sind, scheint Niemanden interessiert zu haben. Ganz schön heftig wie ich finde.
Gruss
ja also wenn möglich dann möchte ich für meine tochter sorgen...
... wollt nur mal wissen wie das so ist. danke euch...
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Es gibt auch berufstätige Frauen mit gutem Verdienst, es muß nicht immer nur der Mann Unterhalt für die Frau zahlen!
das ist mir klar!
Ich habe ja auch geschrieben sollte. ![]()
Was ich sehr sch**** fand. Als meine Ex beim Sozialamt war um sich mal zu erkundigen wie das denn mit der Unterhaltszahlung an sie aussieht, wollte der "nette" Herr ihr doch einreden das sie garnicht arbeiten gehen müsste. :mad:
Ja klar, weil das Sozi dann nicht zahlen muss, sondern ich!
Zum Glück denkt sie nicht so und ist arbeitswillig.
mfg Axel
ZitatOriginal geschrieben von Mr.Kittin Geht Deine Frau/Freundin/Ex arbeiten?
Sollte euer Kind/er noch keine 3 Jahre alt sein und Deine Ex geht nicht arbeiten, bist Du bis zum 3. Lebensjahr auch noch für Deine Ex Unterhaltpflichtig.
mfg Axel
Bis zum 8. Lebensjahr des Kindes kann das Arbeitsentgelt der Ehefrau auch überobligatorisch sein, d.h., es wird nicht bei den Unterhaltszahlungen angerechnet da sie nicht arbeiten muss mit einem betreuungspflichtigen Kind.
Die besten Aussagen hierzu kann dir sicherlich ein Scheidungsanwalt geben. Nimm deine letzten 12 Lohnzettel sowie die Kontoauszüge eines jahres mit dahin und der kann dir das wunderbar ausrechnen. Die Kontoauszüge deswegen, weil ein paar deiner Ausgaben anrechnungsfähig sind, einige aber auch nicht. Mit den Auszügen hast du dann aber auch alles dabei.
ZitatOriginal geschrieben von CLK
(...)
Die besten Aussagen hierzu kann dir sicherlich ein Scheidungsanwalt geben. Nimm deine letzten 12 Lohnzettel sowie die Kontoauszüge eines jahres mit dahin und der kann dir das wunderbar ausrechnen. Die Kontoauszüge deswegen, weil ein paar deiner Ausgaben anrechnungsfähig sind, einige aber auch nicht. Mit den Auszügen hast du dann aber auch alles dabei.
Dem Hinweis schließe ich mich an. Das Forum kann in solchen Sachen nur sehr beschränkt helfen, wie man sieht. Einzig der Hinweis auf den Gang zum Anwalt ist richtig, alle anderen Antworten im Thread sind mit Vorsicht zu genießen. Die Düsseldorfer Tabelle wird nicht einfach so gelesen, wie sie ist. Es finden trotz eigentlich zutreffenden Einfünften, regelmäßig Umstufungen in andere Gruppen statt, die sich z.T. erheblich in den Unterhaltszahlungen unterscheiden.
Z.
Morgen,
stop, stop... ich brauche doch gar keine Hilfe. ![]()
Wir waren auch nie verheiratet, sondern nur Freund und Freundin.
Von daher bin ich auch nur bis zum 3. Lebensjahr für sie Unterhaltspflichtig.
Außerdem lebt sie seit einiger Zeit wieder in einem eheähnlichem Verhältnis. In dem Fall muss ich auch nix zahlen.
Trotzdem Danke. ![]()
mfg Axel
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!