ZitatOriginal geschrieben von SvenBln
Du widersprichst Dir hier selbst ein wenig. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird nicht unbedingt ein Bußgeld fällig. Bei einem Auffahrunfall wird z. B. nur ein Verwarnungsgeld fällig (Unterschied: Bußgeld >35€ IMHO + Eintrag ins Verkehrsregister)
Gruß Sven
Jaaaa.... So in etwa meinte ich das. Fakt ist, zahlen musser. Ob das jetzt eine Verwarnung oder Ordnungswidrigkeit ist.
Der Stefan...