Verkehrstechnische Frage

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln


    Du widersprichst Dir hier selbst ein wenig. Bei einer Ordnungswidrigkeit wird nicht unbedingt ein Bußgeld fällig. Bei einem Auffahrunfall wird z. B. nur ein Verwarnungsgeld fällig (Unterschied: Bußgeld >35€ IMHO + Eintrag ins Verkehrsregister)


    Gruß Sven


    Jaaaa.... So in etwa meinte ich das. Fakt ist, zahlen musser. Ob das jetzt eine Verwarnung oder Ordnungswidrigkeit ist.


    Der Stefan...


  • Bei der Stvo handelt es sich um eine Verordnung, nicht um ein Gesetz -> wenn schon genau, dann aber richtig! :cool:


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Bei der Stvo handelt es sich um eine Verordnung, nicht um ein Gesetz -> wenn schon genau, dann aber richtig! :cool:


    greetz,
    autares


    Eine Rechtsverordnung wie die StVO ist sehr wohl ein Gesetz. Es unterscheidet sich aber z.B. durch das Zustandekommen von einem formellen Gesetz. Ersteres wird von Organen der vollziehende Gewalt (Bundes-/Landesregierung, Verwaltungsbehörden) erlassen, letzteres wird auch als Parlamentsgesetz bezeichnet, was wohl selbsterklärend ist: Hier ist die Legislative (Bundestag...) federführend. Und für alle, die auch das noch nicht genau genug war ;) empfehle ich die Lektüre eines Buches über das deutsche Rechtssystem. Jetzt aber BTT:


    @maestro:
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat nach § 315b StGB! Danach kann man (mal Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz vorausgesetzt) mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Das setzt aber eher Eingriffe von außen in den Verkehr voraus, wird also nicht gemeint gewesen sein. Eher schon § 315c I Nr.2 a) 'wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet...und dabei... gefährdet...wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft (bei Fahrlässigkeit)'.


    Zum Thema Punkte:
    Ob die 3 Punkte nun gerechtfertigt sind oder nicht (darüber wird es immer Streit gegen, egal wie man die Grenzen festlegt, deshalb ist es ja gut, dass es von vorneherein feststeht, was bei welcher Übertretung passiert), sie sind korrekt: Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 50 € und 3 Punkte (Quelle)


    Zum Thema innerorts:
    ab 26km/h zuviel (=76km/h netto) gibt's 3 Punkte, ab 31 km/h (=81km/h netto) 3 Punkte und 1 Monat zu Fuß

    Zum Thema Polizei: Wenn man Mietwagen fährt ist man meist vertraglich verpflichtet, bei jeden Unfall, auch Blechschaden, die Polizei zu verständigen und aufnehmen zu lassen! Auch würde ich als Unfallbeteiligter immer die Polizei holen, schon aus Beweisgründen. Ich hatte schon Troubles, obwohl die Polizei da war. Ich durfte ewig Schreibkram erledigen und schließlich 2 Polizisten aussagen lassen, damit ich zu meinem Geld gekommen bin. Ohne Polizei wäre es Aussage gegen Aussage gewesen...


    Zum Thema Abstand: Ab weniger als 5/10 des halben Tachowertes (bei über 80km/h) gibt es auch Punkte! Bei einem 'normalen' Auffahrunfall ist zwar meistens zu geringer Abstand vorhanden, aknn aber nicht genau nachgewiesen werden, so dass nur 35 € Verwarnungsgeld anfallen.


    Für jeden, der wissen will, was seine eigenen Vergehen 'Wert' sind: http://www.verkehrsportal.de/

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

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