Vertragsverlängerung - vorher/nacher altes Handy auf Garantie austauschen?

  • Guten Abend, hoffe, mir kann jemand einen prinzipiellen Rat geben.


    Haben ein Firmenhandy über debitel/e-plus. Sony Ericsson T610. Das T610 ist schon längere Zeit leicht defekt, d.h. der joystick funktioniert nur, wann er will, bzw. nachdem ich ihn längere Zeit in alle Richtungen bewegt habe. Sind nicht dazugekommen, das zu reklamieren.


    Nun steht eine Vertragsverlängerung an (haben den Termin zur Kündigung verpasst). Können wir per Vertragsverlängerung ein neues Handy erhalten und DANACH das alte reklamieren (vor Ablauf der vollen zwei Jahre)? Wahrscheinlich nicht, oder?


    Vielen Dank im voraus,
    Birgit

  • Nein, wohl kaum.
    Ich würde es eher anders herum versuchen: zuerst das alte Handy reklamieren und ggf. gegen ein Neugerät austauschen lassen.


    Danach würde ich die VVL mit neuem Handy durchziehen.
    ;)

    - Telekom Business Mobil EINS 100

    - o2 Genion S*


    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Nein, wohl kaum.
    Ich würde es eher anders herum versuchen: zuerst das alte Handy reklamieren und ggf. gegen ein Neugerät austauschen lassen.


    Danach würde ich die VVL mit neuem Handy durchziehen.
    ;)


    Der Handyvertrag hat doch eigentlich nichts mit dem Kaufvertrag des Handys zu tun.
    Die Gewährleistung läuft 24 Monate ab Kauf, nicht ab Vertragsabschluß
    Oder liege ich da falsch ?

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyhasser
    Der Handyvertrag hat doch eigentlich nichts mit dem Kaufvertrag des Handys zu tun.
    Die Gewährleistung läuft 24 Monate ab Kauf, nicht ab Vertragsabschluß
    Oder liege ich da falsch ?


    Das war eigentlich auch meine Überlegung (echt! ;) ). Wir haben gerade ein anderes Handy zum 2. Mal in 2 Monaten ausgetauscht, und wurden nur nach dem Kaufdatum gefragt.

  • Grundsätzlich hat Gewährleistung nichts aber auch gar nichts mit einer VVL zu tun. Daher wann du das Gerät reklamierst ist dir vollkommen freigelassen, solange es eben innerhalb der Frist ist.


    Gruß
    Bengt

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