Zivildienst: Überstunden abgezogen trotz Krankheit rechtens?

  • Zitat

    Original geschrieben von ShaoLin
    Ja, ich. :)
    Danke für eure Antworten.


    Da ich öffensichtlich nicht im Recht bin erspar ich mir weiteren Ärger und hol mir die Überstunden irgendwann anders wieder zurück. :D


    Was gibt es im Altersheim denn schon zu klauen? :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Äh, hat hier jemand das Posting von andi2511 gelesen? :rolleyes:


    Laut Leitfaden ist es rechtens. Und das ist die Grundlage für Ihr Handeln.


    Ob man das nun gut findet oder nicht. ;)


    Das ist aber evtl. unerheblich!
    In meiner Branche z.B. gibt es sehr viele Richtlinien und Verträge, die ganz klar gegen das geltende Gesetz verstoßen.
    Das ist zwar gängige Praxis, kommt es aber zu einem Rechtsstreit ist dies völlig egal.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    ... Das ist zwar gängige Praxis, kommt es aber zu einem Rechtsstreit ist dies völlig egal. ...


    Dann, wenn derjenige vor Gericht rechtskräftig unterliegt, der sich auf eine solche Bestimmung/Regelung beruft, und erst dann ist "dies(e) völlig egal". Davor hat aber der Herrgott die Justizia gesetzt. :D


    So lange also der TE keine Einwendungen gegen die Regelung erhebt und sich rechtskräftig durchsetzt, ist sie für ihn bindend, auch solange er sich im Rechtsstreit befindet.


    Gruß


    muli

  • Ich meinte ja, wenn es zu einem Rechtsstreit wegen so einem Thema kommt.


    Z.B. ist es bei vielen Zeitarbeitsunternehmen gang und gäbe, dass man einen Tag "Probearbeitet" und dieser nicht bezahlt wird. Dies ist auch oft so im Arbeitsvertrag verankert und auch einige Tarifverträge sehen das als legitim an.


    Auch wurde mir die Richtigkeit dieser Vorgehensweise von mehreren Kunden, deren Anwälten und teilweise sogar von Anwälten der Tarifpartner bestätigt.


    Fakt ist jedoch, das dies absolut und unter jeden Umständen nicht zulässig ist!
    Vor einem Arbeitsgericht würde man als Arbeitgeber mit wehenden Fahnen untergehen. Zu Recht, wie ich finde.
    O-Ton einer Prüferin von der Bundesagentur für Arbeit mit der ich letztens mal geplauscht habe:"Wir sind ja hier nicht auf dem Sklavenmarkt!"


    Charlie

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  • Das Dienstverhältnis im Zivildienst / der Bundeswehr ist ja nun so fundamental anders im Vergleich zu einem normalen Angestelltenverhältnis, daß man da nicht einfach irgendwelche Parallelen ziehen kann.


    Ein normaler Arbeitgeber kann seinem Angestellten ja auch keine Grundrechte einschränken oder ihm mit fünf Jahren Freiheitsentzug drohen, wenn er nicht zur Arbeit erscheint. ;)

  • ...drum meinte ich ganz am Anfang, man müsste mit nem Rechtsverdreher drüber sprechen, ob man bei einem Zivildienstverhältnis einer anderen Rechtsgrundlage unterliegt. Bei der Bunderwehr ist das klar, aber IMHO ist Zivildienst != Armee!

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  • Man kann es auch übertreiben. Dieser Leitfaden wird vom BA für den Zivildienst herausgegeben und diese Vorschriften sind für jede Dienststelle ebenso wie für den Zivi verbindlich.


    Mir ist nicht ganz klar, was du jetzt mit (d)einem Rechtsverdreher erwirken möchtest.


    Sind deine Hinweise so zu verstehen, dass du darauf hinweisen möchtest, dass nicht alles was langläufig gemacht und als richtig diskutiert wird, auch tatsächlich rechtlich in Ordnung ist? Dann stimme ich dir zu. Dieser Fall ist allerdings glasklar.

  • Grundsätzlich sind Zivildienstleistende Soldaten in der Wehrpflicht gleichgestellt und befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, auf das man eben nicht - und im Bereich der Wehrpflicht schon gar nicht - die Maßstäbe eines normalen Angestelltenverhältnisses anlegen kann. ;)

  • nutellatoast: Ja, genau das wollte ich im Endeffekt damit sagen. Wobei dieser Fall IMHO nicht glasklar ist, da noch nicht wirklich klar ist, welchen rechtlichen Status ein Zivi hat.


    andi2511: Wenn das so ist, dass ein Zivildienstleistender einem ÖR-Angestellten gleich zu setzen ist, dann ist es wohl nicht Rechtens, ihm bei Krankheit Freizeitausgleich abzuziehen...


    Aber wie gesagt, ob Recht oder nicht, die Frage wird nur ein Arbeitsrechtler definitiv klären können und dann ist natürlich auch immer die Frage, ob sich das lohnt...


    Charlie

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  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
      andi2511: Wenn das so ist, dass ein Zivildienstleistender einem ÖR-Angestellten gleich zu setzen ist [...]


    Das habe ich nicht geschrieben und das ist auch nicht so. ;)


    Aber ist ja auch wurscht, wegen 10 Überstunden wird keiner klagen, zumal auch der Verfahrensweg ein anderer wäre, als bei einem normalen arbeitsrechtlichen Streit. Ich verstehe deinen Einwand, bin mir aber sicher, daß er für den Zivildienst und das besondere Dienstverhältnis nicht maßgeblich ist. :)

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