Hallo Forum, ich habe folgendes Problem: Ich möchte bei einem großen Auktionshaus (mein Name dort ist schon aus meinem Profil hier gelöscht!) einen hochwertigen Elektroartikel versteigern den ich bei einem Gewinnspiel gewonnen habe. Jetzt schließt die Herstellerfirma eine Garantie "bei Weiterverkauf durch den Erstkäufer" aus.
Kann das sein? Es hat doch der "Artikel" Garantie, und nicht der Käufer... Oder versteigern und später eine "Schenkung" daraus machen??
Gruß vom ratlosen Matze
PS: Das soll hier definitiv keine Werbung sein, ich müßte sonst nur schleunigst den Artikel rausnehmen weil ich die Garantie in der Beschreibung auf die Herstellerfirma geschoben habe. Man sollte halt alles richtig durchlesen...