Frage zur Garantie bei Weiterverkauf eines Artikels

  • Hallo Forum, ich habe folgendes Problem: Ich möchte bei einem großen Auktionshaus (mein Name dort ist schon aus meinem Profil hier gelöscht!) einen hochwertigen Elektroartikel versteigern den ich bei einem Gewinnspiel gewonnen habe. Jetzt schließt die Herstellerfirma eine Garantie "bei Weiterverkauf durch den Erstkäufer" aus.


    Kann das sein? Es hat doch der "Artikel" Garantie, und nicht der Käufer... Oder versteigern und später eine "Schenkung" daraus machen??


    Gruß vom ratlosen Matze


    PS: Das soll hier definitiv keine Werbung sein, ich müßte sonst nur schleunigst den Artikel rausnehmen weil ich die Garantie in der Beschreibung auf die Herstellerfirma geschoben habe. Man sollte halt alles richtig durchlesen...

  • Da Garantie eine vollkommen freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann er sie beschränken, wie er will.


    Überspitzt ausgedrückt:
    Garantie nur für rothaarige Mittdreißiger, Garantie nur an sonnigen Tagen in Schaltjahren, ...


    Mit anderen Worten: Wenn der Hersteller die von Dir genannte Einschränkung macht, so ist das zulässig.


    Die Frage ist eher, ob / wie dieser Hersteller herausbekommen kann, ob der einsendende Kunde im Garantiefall auch der Erstkäufer ist oder nicht.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Frage zur Garantie bei Weiterverkauf eines Artikels




    Wieso wird nicht der andere zum "Gewinner"? Oder hast du etwa bei einem Gewinnspiel eine auf deinen Namen ausgestellte Rechnung erhalten?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Wieso wird nicht der andere zum "Gewinner"? Oder hast du etwa bei einem Gewinnspiel eine auf deinen Namen ausgestellte Rechnung erhalten?


    Eine Rechnung nicht, aber einen Lieferschein mit meiner Adresse. Das Paket kam direkt vom Werk x. Der Käufer bekommt von mir eine Weihnachtsgrußkarte, dann war es ein Geschenk...

  • Zitat

    Original geschrieben von Pingu
    Eine Rechnung nicht, aber einen Lieferschein mit meiner Adresse. Das Paket kam direkt vom Werk x. Der Käufer bekommt von mir eine Weihnachtsgrußkarte, dann war es ein Geschenk...


    Dann würde ich halt mal in den Auktionstext reinschreiben, Werksgarantie nur über mich möglich. Dann müsste es doch gehen. Da wäre es allerdings von Vorteil wenn du das Teil in deiner näheren Umgebung verkaufst. Vielleicht wäre da ein Wochenblatt oder der Sperrmüll das bessere Verkaufspodium.

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