Mehrwertsteuererhöhung, wie reagieren die Netzbetreiber?

  • Zitat

    Original geschrieben von palmkiller98
    Wieso können die Netzbetreiber nicht einfach auch den Nettorechnungsbetrag 19% MwSt. dazuaddieren (wie z.Zt. 16%)?


    Da steht aber die Marketingstrategie entgegen. Man braucht ja Preise, mit denen man für sein Produkt werben kann. 9,95 z.B. und auch Minutenpreise wollen verkauft werden. Meistens geht es nicht um die reellen Kosten sondern um reine Marketing"gags".
    Vermutlich werden die Konzerne gar nichts machen. Da auf dem T-Markt ein Preisverfall herrscht, wird man die 3% (genau wie die Ölkonzerne) rechtzeitig in die Kalkulation reinnehmen auf Preisstabilität pochen und dem Kunden erzählen, dass man nun "Blut und Wasser" geschwitzt hat um die Tarif zu halten. Bei o2 kann ich mir das sehr gut vorstellen. Mit Kniffen und Winkelzügen haben sie zum 1.6. eine 10-20%ige Preiserhöhung auf Gesprächsminuten durchgezogen und keiner der Neukunden scheint einmal seine Monatsrechnung gegengerechnet zu haben. Die Volksverblödung funktioniert ja.


    -nun OT----
    zur Pizza:
    Dass keiner vom Steuerrecht Ahnung hat, beweist mal wieder die Diskussion.


    Beispiel 1:
    Ich kaufe einen Handyakku für 5,- EUR. Der Händler kauft ihn für 4,- EUR ein.
    -> 16%MwSt. 69ct - 55ct = 14ct gibt der Händler an das Finanzamt ab.
    -> 19%MwSt. 80ct - 64ct = 16ct -"-


    Beispiel 2: Die Pizzeria
    Ich esse eine Pizza für 5,- EUR. Der "Pizzist" kauft Material für 4,- EUR.
    -> 16%MwSt. 69ct - 24ct = 45ct gibt der Pizzist an das Finanzamt ab.
    -> 19%MwSt. 80ct - 24ct = 56ct -"-


    Grund: Der Pizzist kauft die Zutaten mit 7% enthaltener Steuer ein (welche er als Vorsteuer abzieht) und muß 16 bzw. 19% verlangen. Während also der Händler eine Steuererhöhung von 14% hat, beträgt sie in der Gastronomie 24%.


    [Man könnte genausogut mit geänderten Preisen rechnen... das Spiel bleibt dasselbe.]


    siehe dazu:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer


  • Tschuldigung; die Rechnung stimmt zwar im Prinzip aber ich verstehe nicht was das soll? :confused:


    Für den Händler wird ein Nettoeinkaufpreis gelten. Nämlich 3,45 Euro. Darauf wird er dann 19% MwSt. an seinen Verkäufer zahlen. Insgesamt 4,11 (=66 Cent).


    Damit müßte er also bei einem Verkaufspreis von 5 Euro insgesamt 18 Cent also 4 Cent mehr abführen.


    Bei einem Handy im Wert von 500 Euro, betägt die Differenz schon ca. 4,-- Euro. Bei einer Küche von 5.000,-- schon ca. 40,-- Euro. usw. Wenn Du also im Monat 75 Küchen verkaufst fehlen dir schon 3.000.-- Euro und 36.000,-- Euro im Jahr. Das könnte schon wieder ein Arbeitsplatz sein*.


    Also wird der Händler entweder jemanden entlassen oder die Küchenpreis auf 5130.-- Euro anheben. Und der Handyakku wird 5,13 Euro kosten.


    Sollte der Akku-Händler als Großhändler auftreten und die Akkus an andere Händler verkaufen, die auch wieder Vorsteuerabzugsfähig sind, dann bleibt alles beim alten: Der Netto-Verkaufspreis liegt bei 4.31 Euro. Das sind bei 16% MwSt. 5,-- und bei 19% eben 5,13 Euro.



    * =Hier habe nicht gerechnet, sondern nur die Zahlen multipliziert. Es gibt dadurch zwar eine Ungenauigkeit, aber die stört im Beispiel nicht weiter.

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