Umtausch bei Kleidung möglich?

  • Hallo,


    ich habe mir einen 400 EUR Anzug gekauft, Voraussetzung war das er knitterfrei ist. Der Hersteller selbst macht damit auch Werbung, nun habe ich zwei Tage den Anzug getragen, und das sehr umsichtig, aber er knittert sehr stark, das "gute Stück" sieht wirklich nicht mehr schön aus.


    Den Hersteller habe ich angemailt, den scheint das nicht zu interessieren. Jetzt wollte ich mal zum Händler und gerne wissen, welche Möglichkeiten habe ich?


    Vielen Dank


    JD

  • Wo hast Du denn den Anzug gekauft?


    Bei H&M beispielsweise hat man 28 Tage Umtauschrecht, bei P&C immerhin drei Werktage.


    Soweit ich weiß gibt es aber keine gesetzliche Regelung. Frag doch einfach direkt im Geschäft nach.

  • Wenn der Händler knitterfreiheit zugesichert hat und das nicht gegeben ist, dann muss er nachbessern oder den Anzug zurück nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Herbie
    Soweit ich weiß gibt es aber keine gesetzliche Regelung.


    Fast richtig :)


    Es gibt kein gesetzliches Umtauchrecht! Jedoch geben viele Unternehmen dem Käufer ein solches in die Hand.


    Jedoch, wenn ein Artikel mit bestimmten Eigenschaften beworben und beschrieben wird, dieser Artikel dann jedoch diese Eigenschaften nicht aufweißt, dann gelten die Gewährleistungsrechte.


    Achja, ein kleiner Praxistipp: Die Gewährleistungsrechte stehen dem Verbraucher sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Hersteller zu. Oftmals sind von unfreundlichen Verkäufern behauptete Ausschlüsse durch AGB unwirksam.

  • Das mit der "Knitterfreiheit" ist so eine Sache.
    100%-ige knitterfrei ist eigentlich kaum möglich.
    Wenn ein Hersteller damit wirbt, besitzt in der Regel der Stoff eine spezielle Ausrüstung, die dauerhafte Knitter verhindern soll.
    Jeder Stoff wird Falten aufweisen, wenn man z.B. länger im Auto gesessen hat.
    Die echte Qualität sieht man dann daran, wie lange die Falten im Stoff bleiben.
    Bei einem Anzug mit guter Verarbeitung und aus hochwertiger Wollware werden sich solche "Knitter" spätestens über Nacht auf einem guten Formbügel "aushängen".
    Qualitativ gute Anzugstoffe benötigen eigentlich keine besondere Ausrüstung.
    Alter Trick auf Reisen: Beim Duschen am Abend den Anzug ins Bad hängen.
    Die Luftfeuchtigkeit sorgt meistens für einen glatten Anzug!


    Grüße

    ---men riding waves was where it starts and where it ends---

  • Zitat

    Original geschrieben von Gordovan
    Achja, ein kleiner Praxistipp: Die Gewährleistungsrechte stehen dem Verbraucher sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Hersteller zu.


    Gegen den Hersteller bestehen mit Sicherheit keine Gewährleistungsrechte, da der Kaufvertrag nur mit dem Verkäufer abgeschlossen wurde, aber nicht mit dem Hersteller!
    Für die Inanspruchnahme des Herstellers bleibt nur das ProdHaftG ;)


    Gruß,
    Loyo

  • Das sehe ich anders, vielleicht auch aufgrund mangelnder Praxis.


    Wenn vom Hersteller für ein Produkt entsprechend eine Eigenschaft zugesichert wurde (z.B. durch Werbung) haftet dieser auch aufgrund Gewährleistungansprüchen des Käufers.


    Übrigens: Die Produkthaftung ergibt sich nicht nur aus ProdHaftG.

  • Ich glaube, Du schmeisst Gewährleistungs- und Garantieansprüche durcheinander.
    Für Gewährleistungsansprüche haftet der Hersteller nicht mangels Kaufvertragsabschluss zwischen ihm und dem Kunden, schau Dir mal § 433 Abs. 1 BGB an ;) .


    Gruß,
    Loyo

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