Dass Verträge (auch Kaufverträge), die gegen die Sitten verstoßen, nichtig sind, steht im Gesetz (BGB). Da braucht´s keine Argumentation.
W900i - Preisauskunft Vodafone
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Aha, wir haben also auf dem Markt Handys ohne Vertrag ein Oligopol...

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Zitat
Original geschrieben von phhesse
Dass Verträge (auch Kaufverträge), die gegen die Sitten verstoßen, nichtig sind, steht im Gesetz (BGB). Da braucht´s keine Argumentation.Stimmt. Wenn VODA zB im Kaufvertrag reinschreibt, dass Du einmal die Woche nackt das naechstgelegene VODA-Geschaeft putzen musst, dann ist das wohl Sittenwidrig. Ein Geraet zu einem teureren Preis als dem UVP zu verkaufen, ist nicht Sittenwidrig. Es heisst ja auch UNVERBINDLICHE Preisempfehlung. Deine Argumente sind nicht so ganz schluessig fuer mich. Natuerlich ist es aergerlich wenn man das Geraet ohne Vertrag kaufen moechte, aber es ist doch klar, dass das Geraet ohne Vertrag relativ teuer ist. Die wollen ja keine Handies, sondern Vertraege verkaufen. Von daher schau dich auf dem nicht-oligopolistischen Handy-ohne-Vertrag-Markt um.
Deine Meinung, dass das Geraet durch Branding billiger sein muss, erklaer mal VODA die fuer das umstricken der Firmware sicher einen netten Preis bezahlt haben.
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Re: W900i - Preisauskunft Vodafone
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Kimble
Hiho, habe den Preis in Erfahrung gebracht den Vodafone für das W900i verlangen will.Ohne Vertrag: 799€
Vodafone 50: 349€
Vodafone 100: 289€Hoffentlich ändert sich das noch. Ist ja verdammt teuer das Gerät.
Weis noch jemand anderes Preise für das W900i?
Toll, daß DU den Preis "rausbekommen" hast. Hättest DU mal die Suche angeworfen, dann hättest DU auch diesen Beitrag finden können

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Zitat
Original geschrieben von topfblume
Stimmt. Wenn VODA zB im Kaufvertrag reinschreibt, dass Du einmal die Woche nackt das naechstgelegene VODA-Geschaeft putzen musst, dann ist das wohl Sittenwidrig. Ein Geraet zu einem teureren Preis als dem UVP zu verkaufen, ist nicht Sittenwidrig. Es heisst ja auch UNVERBINDLICHE Preisempfehlung.Jein, also irgendwie habt ihr beide Recht. Die Vertragsfreiheit ist wie auch die Kontrahierungsfreiheit in Deutschland nicht absolut. Kaufverträge können dann sittenwidrig sein, wenn es ein eklatantes Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gibt. Das heisst dann Wucher. Das du einen Vertrag nicht abschließen musst, hängt damit nur am Rande zusammen - sich damit auseinanderzusetzen geht aber sehr in die Vetragslehre hinein (wen's im Detail interessiert: die Zusammenhänge bekommt man in den ersten paar Semestern eines jeden Jurastudiums mehr oder weniger gut erklärt).
Das steht aber so ohne weiteres nicht im Gesetz, sondern ist überwiegend von der Rechtsprechung entwickelt worden. Und einer Argumentation bedingt es sehr wohl. Und in diesem Fall ist eindeutig weder § 138 I noch II einschlägig.
Die Argumentation, dass man mit einem gebrandeten Gerät "weniger" bekommt, kann man übrigens auch ganz einfach umdrehen. Schließlich bekommt man ja ein einheitliches Look & Feel und ganz, ganz dolle Funktionen, die ganz ganz doll in die Menüs eingebunden sind und zudem ja noch eine Menge Geld gekostet haben. Demnach würde also ein Mehrwert entstehen.
Ist letztendlich aber sowieso recht egal, da man aus der Sache schwerlich einen Mangel drehen können wird (schon weil's klar vereinbarte Beschaffenheit ist, aber nach den allgemeinen Regeln nicht).
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