W900i - Preisauskunft Vodafone

  • Dass Verträge (auch Kaufverträge), die gegen die Sitten verstoßen, nichtig sind, steht im Gesetz (BGB). Da braucht´s keine Argumentation.

  • Aha, wir haben also auf dem Markt Handys ohne Vertrag ein Oligopol... :rolleyes:

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von phhesse
    Dass Verträge (auch Kaufverträge), die gegen die Sitten verstoßen, nichtig sind, steht im Gesetz (BGB). Da braucht´s keine Argumentation.


    Stimmt. Wenn VODA zB im Kaufvertrag reinschreibt, dass Du einmal die Woche nackt das naechstgelegene VODA-Geschaeft putzen musst, dann ist das wohl Sittenwidrig. Ein Geraet zu einem teureren Preis als dem UVP zu verkaufen, ist nicht Sittenwidrig. Es heisst ja auch UNVERBINDLICHE Preisempfehlung. Deine Argumente sind nicht so ganz schluessig fuer mich. Natuerlich ist es aergerlich wenn man das Geraet ohne Vertrag kaufen moechte, aber es ist doch klar, dass das Geraet ohne Vertrag relativ teuer ist. Die wollen ja keine Handies, sondern Vertraege verkaufen. Von daher schau dich auf dem nicht-oligopolistischen Handy-ohne-Vertrag-Markt um.


    Deine Meinung, dass das Geraet durch Branding billiger sein muss, erklaer mal VODA die fuer das umstricken der Firmware sicher einen netten Preis bezahlt haben.

  • Re: W900i - Preisauskunft Vodafone



    Toll, daß DU den Preis "rausbekommen" hast. Hättest DU mal die Suche angeworfen, dann hättest DU auch diesen Beitrag finden können :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von topfblume
    Stimmt. Wenn VODA zB im Kaufvertrag reinschreibt, dass Du einmal die Woche nackt das naechstgelegene VODA-Geschaeft putzen musst, dann ist das wohl Sittenwidrig. Ein Geraet zu einem teureren Preis als dem UVP zu verkaufen, ist nicht Sittenwidrig. Es heisst ja auch UNVERBINDLICHE Preisempfehlung.


    Jein, also irgendwie habt ihr beide Recht. Die Vertragsfreiheit ist wie auch die Kontrahierungsfreiheit in Deutschland nicht absolut. Kaufverträge können dann sittenwidrig sein, wenn es ein eklatantes Missverhältnis zwischen Preis und Leistung gibt. Das heisst dann Wucher. Das du einen Vertrag nicht abschließen musst, hängt damit nur am Rande zusammen - sich damit auseinanderzusetzen geht aber sehr in die Vetragslehre hinein (wen's im Detail interessiert: die Zusammenhänge bekommt man in den ersten paar Semestern eines jeden Jurastudiums mehr oder weniger gut erklärt).


    Das steht aber so ohne weiteres nicht im Gesetz, sondern ist überwiegend von der Rechtsprechung entwickelt worden. Und einer Argumentation bedingt es sehr wohl. Und in diesem Fall ist eindeutig weder § 138 I noch II einschlägig.


    Die Argumentation, dass man mit einem gebrandeten Gerät "weniger" bekommt, kann man übrigens auch ganz einfach umdrehen. Schließlich bekommt man ja ein einheitliches Look & Feel und ganz, ganz dolle Funktionen, die ganz ganz doll in die Menüs eingebunden sind und zudem ja noch eine Menge Geld gekostet haben. Demnach würde also ein Mehrwert entstehen.


    Ist letztendlich aber sowieso recht egal, da man aus der Sache schwerlich einen Mangel drehen können wird (schon weil's klar vereinbarte Beschaffenheit ist, aber nach den allgemeinen Regeln nicht).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!