sorry, ich wollte meinen 400 Posting Account nicht für das Thema benutzen, ist mir etwas peinlich.
Denke das kann man verstehen.
Julia
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sorry, ich wollte meinen 400 Posting Account nicht für das Thema benutzen, ist mir etwas peinlich.
Denke das kann man verstehen.
Julia
Re: Re: Re: Re: Hilfe - Gerichtsvollzieher kommt..brauche Rat
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Stefan
Falsch.
Schafft sich der Gerichtsvollzieher Zutritt zu einer fremden, verschlossenen Wohnung, muss die Polizei anwesend sein.
Stefan
Wo steht das?
Die Polizei muß imho nur anwesend sein, falls ein Haftbefehl vorliegt, oder um den Schuldner zum Amtsgericht zu "begleiten", um dort die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen!
Das hängt vermutlich mit den Grundrechten im GG zusammen.
Bd,C
haben die Gerichte überhaupt noch eine Kasse? Ist es nicht üblich, dass dort auch Kleinstbeträge wie der von 120€ nur per Überweisung/Bareinzahlung bei einer Bank eingezahlt werden? Dann gegen Vorlage eines Belegs über die Überweisung/Einzahlung ist man frei?
Kann es sich bei dem Schreiben auch um einen Fake handeln? Ist der Inhalt wirklich auf eure Situation zugeschnitten bzw. beruht er auf einer Tatsache?
ZitatOriginal geschrieben von little_julia_83
(...)Denke das kann man verstehen.
Julia
Eigentlich nicht.
Zitat§ 759: Zuziehung von Zeugen
Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der Schuldner noch eine zu seiner Familie gehörige oder in dieser Familie dienende erwachsene Person anwesend, so hat der Gerichtsvollzieher zwei erwachsene Personen oder einen Gemeinde- oder Polizeibeamten als Zeugen zuzuziehen.
[small]Quelle: Zivilprozessordnung[/small]
Ist tatsächlich so, dass bei einer Wohnungsöffnung durch den Gerichtsvollzieher zwei erwachsene Menschen als Zeugen ausreichend sind. Voraussetzung bleibt aber ein richtlerlicher Beschluss. Wahrscheinlich ziehen aber sicherheitshalber die Gerichtsvollzieher meist die Polizei zu.
Stefan
Normalerweise muß sich die Sache aber schon mehrere Wochen hinziehen bevor der mit dem Schlüsseldienst anrückt. Bist du sicher das er wirklich in die Wohnung will?
Gruß
Michael
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