Heute Crash, welche Schritte sind nun erforderlich? Was ist zu beachten?

  • Hatte so etwas ähnliches auch erst vor kurzem:


    Einer fuhr mir in die Seite. Gegnerische Versicherung angerufen und Schaden gemeldet, dann Termin beim Gutachter meiner Wahl gemacht, dieses an die gegn. Versicherung geschickt. Eine Woche später war der Scheck da. Gutachten wurde bezahlt, Auslagen, Wertminderung und natürlich Schaden (der aber minus Mehrwertsteuer, da fiktive Abrechnung)



    Grüße


    Edit: Wow, Beitrag Nummer 555 :D

  • Wie mein Vorredner schon anmerkte: Gutachter darfst du frei wählen. Den muss die gegnerische Versicherung dann auch mit bezahlen. Wenn du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst, dann hast du zudem noch das Recht, dir die Kosten für einen solchen auch mit auszahlen zu lassen!


    Hatte auch so einen Fall gehabt: Mir ist einer in die Seite gefahren. War bei meinem schon recht alten Wagen dann ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bin zu einem Gutachter, der das alles ganz automatisch über einen Anwalt hat laufen lassen. Habe den Betrag laut Gutachten von der gegnerischen Versicherung bezahlt bekommen, sowie Leihwagen für 14 Tage ("Nutzungsausfall"). Letzteres kann locker mal 500 Euro ausmachen! Und das Gutachten selbst natürlich auch. Aber dies regelt der Gutachter idR dann selbst mit der Versicherung.

  • Dann sind auf jeden Fall wertvolle Tipps danke! Werde mich dann morgen bzw. die Tage mal auf die Suche zu einem Gutachter meines Vertrauens machen!


    Noch eine Frage: Was ist wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten von mir beauftragt, nicht bezahlen möchte? Am Telefon sagte man mir die Versicherung brauche einen Kostenvoranschlag....

  • Das Gutachten muss und wird die Versicherung bezahlen. Kostenvoranschlag bzw. eine Reparaturrechnung zählen allerdings auch. Ich denke einfach, dass die Versicherung dir dieses "nahe legen" möchte, da sie dann kein Gutachten zahlen müssten. Dennoch sind sie dazu afaik verpflichtet.

  • Schön wieviele Halbweisheiten hier gepostet werden..... ;)


    ACHTUNG wegen Gutachter, Du bist als Geschädigter auch zur Schadenminderung verpflichtet, daher wenn z.B. der Schaden "nur" 500 EUR ist und Du dann ein Gutachter für über 1000 EUR einschaltest, dann wird Dir das keine Versicherung zahlen!!


    Da Du ja eh keine Reparatur möchtest denke ich ist der Schaden nicht so groß, dass ein Gutachter unbedingt nötigt ist.


    Tip zum Vorgehen: 1 Bilder des Schaden machen. 2. Da keine Reparatur gewünscht, fahr in eine VERTRAGSWERKSTATT Deiner Marke und lass einen Kostenvoranschlag machen. 3. Schick diesen mit den Bildern und einer Schadenschilderung an die gegnerische Versicherung.


    Dann wird diese entweder den Schaden ohne Umsatzsteuer bezahlen oder ggf. einen Gutachter beauftragen (wenn der Schaden der Versicherung zu hoch vorkommt), sollte Dir dann das Gutachten nicht passen dann kannst Du einen weiteren Gutachter einschalten (auf Kosten der gegnerischen Versicherung).


    Ist eigentlich alles recht einfache und kein Problem wenn vorerst nur ein Kostenvoranschlag eingereicht wird.

  • Ab 700 Euro Schadenssumme kannst Du einen Gutachter "verlangen".


    Mein Tipp wenn Du rechtschutzversichert bist ==> ab zum Anwalt.


    SunnyStar

  • Wo wir gerade bei Unfällen sind:


    Meiner (mich hats schon wieder erwischt, bzw. Kumpel ist dran schuld) wird wieder mal begutachtet.


    Bilder


    A-Säule, Tür, Kotflügel ---> wird sich auf wirtschaftlichen Totalschaden belaufen :(


    Grüße

  • Stimmt, sorry. Das ist richtig, die Schadenssumme muss schon eine gewisse Höhe haben. Bin dauernd von meinem Fall ausgegangen (weil man mir ja auch in die Seite gefahren ist).

  • Ochje...Anwalt. Dafür brauchst du wohl denke ich keinen Anwalt, zumal dein Unfallgegner ja wohl seine Schulkd eingestanden hat. Meine Erfahrungen mit Versicherungen sind alle sehr gut. Die werden dir den Schaden schon ersetzen. Dein Auto wird repariert und du bekommst nen Leihwagen, zudem bekommst du was aufs Konto, weil dein Auto ja jetzt als Unfallwagen weniger wert ist als vorher,


    Zu der Sache mit dem Geld auszahlen lassen. Hierbei musst du beachten, dass du von der Summe die der Gutachter ausrechnet die 16 MwSt. abgezogen bekommst. Kann sich aber ja unter Umständen auch rechnen, wenn du z.B. mit kleinen Schäden am Auto noch leben kannst.


    MfG


    Maddy

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


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