Kabelanschluß - Fixkosten steigen um ca. 25000 Euro!

  • Vor einigen Monaten hat mein Vermieter die Kabelanlage modernisieren lassen. Heute kam Post vom Vermieter. Die Fixkosten von ca. 6000 Euro (12-Monats-Zeitraum, 286 Wohnungen) steigen auf ca. 30000 Euro (12-Monats-Zeitraum, 286 Wohnungen). Ich weiß nicht, was die alles gemacht haben, aber in den Wohnungen wurden nur neue Kabel durchgezogen. Muss ich mir das gefallen lassen? Habe ich ein Recht darauf, eine detaillierte Aufstellung der Kosten zu verlangen? Ich fnde das ziemlich happig. :mad:


    tobifr

  • Das solltest du wirklich prüfen, ich denke der versucht die Modernisierungskosten umzulegen.

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    Ericsson T39m
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  • Re: Kabelanschluß - Fixkosten steigen um ca. 25000 Euro!


    Zitat

    Original geschrieben von tobifr
    Vor einigen Monaten hat mein Vermieter die Kabelanlage modernisieren lassen. Heute kam Post vom Vermieter. Die Fixkosten von ca. 6000 Euro (12-Monats-Zeitraum, 286 Wohnungen) steigen auf ca. 30000 Euro (12-Monats-Zeitraum, 286 Wohnungen). Ich weiß nicht, was die alles gemacht haben, aber in den Wohnungen wurden nur neue Kabel durchgezogen. Muss ich mir das gefallen lassen? Habe ich ein Recht darauf, eine detaillierte Aufstellung der Kosten zu verlangen? Ich fnde das ziemlich happig. :mad:


    tobifr


    Ich vermute, dass du eine Mieterhöhung verweigern oder wahlweise den Kabelanschluss oder die Wohnung kündigen können müsstest. Denn okay ist sowas nicht. :flop:

  • So. Ich habe jetzt die Nebenkostenabrechnugn vom vergangenen Jahr rausgesucht. Umgerechnet habe ich letztes Jahr 1,60 Euro im Monat für den Kabelanschluß gezahlt (durch die hohe Anzahl der Wohnungen so gering). Bei gleichbleibender Wohnungsanzahl bezahlen ich und alle anderen Mieter ab 01.01.2006 7,25 Euro/Monat für den Kabelanschluß. Das sehe ich irgendwie nicht ein.


    tobifr

  • Schau in Deinen Mietvertrag, was steht dort zum Breitbandkabel?


    Wie hat der Vermieter das angekündigt? Als "Modernisierung"?


    Gruß
    Flatty

  • 7,50 €? Ich zahl im Monat locker das Doppelte. Und hier sind wesentlich weniger Parteien im Haus. Würde es ja auch gerne kündigen, geht aber nicht. Hatte schonmal mit dem Vermieter darüber gesprochen.

  • Was ich so auf die schnelle gefunden habe.
    Gilt aber im allgemeinen für Modernisierung.


    Zitat


    "Nach Abschluß der Arbeiten darf der Miete 11 % der aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Vgl. § 559 Abs. 1 BGB."


    Dann müßte der ganze Spaß den Vermieter ca. 218.000 € für die Komplette Anlage gekostet haben (24.000 € Aufpreichs = 11 % von gesamt Summe )



    War dein TV-Anschluß denn in Ordnung oder gestört ??
    Wenn der gestört war und nun ok ist war das wohl eher eine Instandhaltung und keine Modernisierung.
    Instandhaltungen gehen meines Wissen zu Lasten des Vermieters.


    Ich gebe natürlich kein Gewähr auf Richtigkeit ;)



    Kannst ja mal hier
    oder
    hier
    gucken

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    7,50 €? Ich zahl im Monat locker das Doppelte. Und hier sind wesentlich weniger Parteien im Haus. Würde es ja auch gerne kündigen, geht aber nicht. Hatte schonmal mit dem Vermieter darüber gesprochen.


    Auf welches Recht pocht da dein Vermieter? Wenn ich kein Kabelfernsehen will, kann mich doch keiner zwingen. Es muß doch eine Möglichkeit geben, sich abklemmen zu lassen. Oder irre ich mich?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Trauma, das hab ich ich ja auch gedacht. An die genaue Begründung kann ich mich nicht erinnern, außer das ich ALLE Nebenkosten zu zahlen hab (ob nun die Grundsteuer, als auch der Kabelanschluss). Er selber wird den Anschluss wohl selber nicht los, ihm gehört in unserem Mehrfamilienhaus ja auch nur eine Wohnung. Ist zwar letztlich nicht mein Problem, aber ärgerlich ist es trotzdem.

  • Nö. Der Verm. kann Dir das im Rahmen des MV aufzwängen, oft schließen Verm. mit den Kabelleuten einen Vertrag ab, der sie dazu verpflichtet. Du kannst ja auch nicht die Aufzugnutzung im MV ausschließen.

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