Paragraphen zum Thema Garantie/Gewährleistung?

  • Ich suche Gesetztestexte/Paragraphen zum Thema Garantie/Gewährleistung.
    Wer kennt einen passenden Link?


    Konkret geht es um folgendes:


    - Gerät in Q1/2001 gekauft (Kaufpreis: ca. DM 4000,-)
    - Fehler in Q1/2002 aufgetreten, während der Garantiezeit behoben worden
    - Fehler wieder in Q2/2002 aufgetreten und kostenlos behoben worden (Kulanz/Gewährleistung)
    - Fehler wieder in Q3/2002 aufgetreten, jedoch bei Reparaturversuch nicht aufgetreten
    - Fehler ist jetzt wieder öfter aufgeteten, Gerät zeitweise unbrauchbar


    Der Verkäufer lehnt einen Tausch ab und bietet eine weitere kostenlose Reparatur an.


    Welche Möglichkeiten sieht der Gesetzgeber vor?



    Danke,
    Carsten

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Um es kurz zu machen:


    Im Prinzip hast Du da wohl schlecht Karten wenn Du auf einem Tausch bestehst.


    2001 galt noch das alte Schuldrecht/BGB da gab es eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 6 Monaten wenn der Händler diese "verlängert" hat auf 12 Monate müsste man sich die Garantieerklärung mal ansehen.


    Die erste Reperatur war nach ca. 10-11 Monaten wenn ich das richtig rauslese.


    War diese kostenlos?
    Wenn ja ist der Händler damit draußen, auf kostenlos eingebaute Teile in der Garantiezeit braucht er keine neuerliche Gewährleistung zu geben und die Garantiezeit fängt auch nicht von neuem an zu laufen sondern verlängert sich max. um die Zeit die das Gerät in Reperatur war.
    Das heißt nach 12 Monaten + Reperaturzeit hast Du keine weiteren Ansprüche.


    Du schreibst selber das die 2te Reperatur auf Kulanz ging, das heißt ja das der Händler keine Verpflichtung hatte sondern dies aus Kundenfreundlichkeit tat.


    Wenn er Dir noch mal anbietet kostenlos das Gerät unter die Lupe zu nehmen würde ich darauf eingehen denn rechtliche Ansprüche kannst Du nicht mehr geltend machen.


    Gruß
    CH


    P.S. Achtung wie gesagt das sind noch die Regeln VOR der Schuldrechtsreform(deshalb gibt es auch kaum noch was im Netz dazu das wurde alles auf die neuen Regeln umgestellt). Seit 01.01.02 stehen Verbraucher wesentlich besser aber damals noch nicht!

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