Sorry, dann hatte ich Deine Frage wohl nicht ganz korrekt interpretiert.
Dennoch kann die Rechnung selbst an sich nicht gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, weil eine Rechnung nicht die vom Händler ausgelobte Ware auspreist (die er z.B. in seiner Verkaufsvitrine oder wo auch immer vorhält), sondern einen bereits abgeschlossenen Verkaufsvorgang dokumentiert. Rechnung und Preisangabenverordnung sind und bleiben zwei Paar Stiefel.
Einen Verstoß gegen die PAngVO (stimmt das so?) könnte aber sehr wohl die mündliche Zusicherung sein, "der Artikel kostet hundert Euro", wenn in diesem Dir angegebenen Preis die MWSt. nicht mit drinsteckt.
Hier müßte man evtl. die näheren Umstände kennen. Hast Du evtl. beim Großhändler bestellt? Dort wird dann schlicht und einfach mal gerne übersehen, daß man es (ausnahmsweise) mit einem Endverbraucher zu tun hat.
War es eine Sonderbestellung, hat der Händler Dir einen Preis weitergegeben, den er selbst so vom Hersteller "gehört" hat?
Sprich: Liegt einfach ein Übermittlungsfehler vor oder hat der Händler ganz bewußt "vergessen", die MWSt. hinzuzurechnen?
Aus dem Bauch heraus würde ich nach dem momentanen Kenntnisstand sagen, daß Du in der stärkeren Position bist und der Artikel für Dich einen ENDPREIS von 100 Euro hat.
cu
NoTeen
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