ZitatOriginal geschrieben von Little Cannibal
eben! und das was Du machst ist eben kein Neuabschluss, sondern eine Vetragsänderung! Ich denke, da ist der Knackpunkt.
Jau, aber wenn O2 der Vertragsänderung nur unter der Bedingung zustimmt, dass ich die jeweils (bei Neuabschluss, s.o, haben wir ja jetzt alle gemeinsam herausgearbeitet bzw. vermutet) gültigen Konditionen akzeptiere, so muss das dann aber auch immer gelten, dh. auch dann, wenn ich nun eine Vertragsänderung haben möchte, und die für Neuabschluss geltenden Konditionen günstiger sind als die zuletzt mit mir vereinbarten. So ist das doch eine Rosinenpickerei.
Ganz ehrlich gesagt: Ich denke, das könnte man durchaus rechtlich beanstanden. Denn die Klausel "nur zu den jeweils gültigen Konditionen" kann nur EINE EINHEITLICHE Bedeutung haben. Mir war das aber zu blöd, da nachzuhaken, zumal ich eh nur auf ca. 70 SMS im Monat komme. Also AL.