Dürfen Händler Sonderposten/gebrauchte Ware von der Rücknahme ausschließen?
Schließlich gibt es ja das Fernabsatzgesetz und soweit ich weiß sind dort Sonderposten/gebrauchte Ware nicht davon ausgeschlossen?
Weiß da jemand mehr drüber?
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Dürfen Händler Sonderposten/gebrauchte Ware von der Rücknahme ausschließen?
Schließlich gibt es ja das Fernabsatzgesetz und soweit ich weiß sind dort Sonderposten/gebrauchte Ware nicht davon ausgeschlossen?
Weiß da jemand mehr drüber?
Soweit die Sache einen Mangel aufweist muss er dir Nacherfüllung gestatten, aber ob er eine Rückgabe ohne Mangel hinnehmen muss kann ich nicht beantworten.
Was steht in den AGBs? ![]()
Es geht jetzt primär um das FERNABSATZGESETZ.
Da ich ja per Internet bestelle müsste man ja 14 Tage Widerrufsrecht haben.
Der Händler schließt es jedoch aus.
Hi.
Meiner Meinung nach darf er das nicht. Die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag (mal abgesehen von der komplizierten Berechnung der Widerrufsfrist) stehen in § 312 b BGB. Da stehen auch ein paar Ausnahmen, jedoch nix über gebrauchte Ware oder so. Frag den Händler am besten mal auf welchen § er sich da beruft. Die meisten bekommen ja eh schon Angst wenn jemand Paragraph sagt ![]()
MfG
Maddy
Manche AGB's von Händern widersprechen dem Grundgesetz und sind deshalb nicht rechtswirksam!
eigentlich sind nur die Teile der AGBs unwirksam die gegen geltendes Recht verstoßen
klar, habe ich so gemeint, nur die Teile, die "verstossen", nicht AGB komplett
Dürfen sie nicht...
einzig und allein die Gewährleistung darf von 24 Monaten (bei Neuwaren) auf 12 Monate (bei Gebrauchtwaren) herabgesetzt werden.
Der Rest gilt für ihn ganz gleich wie für alle anderen Händler auch...
Wäre ja noch schöner, plötzlich hätten wir sonst in D. ja nur noch "Restposten Händler", welche mit Neuware um sich werfen... ![]()
Abgesehen davon gibt es imho schon lange kein Fernabsatzgesetz mehr... ![]()
Wies sollte es kein Fernabsatzvertrag mehr geben? Schau mal in ein aktuelles BGB unter dem §312 b, da steht alles drin!
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