Darf ein Händler Sonderposten von der Rückgabe ausschließen?

  • Dürfen Händler Sonderposten/gebrauchte Ware von der Rücknahme ausschließen?
    Schließlich gibt es ja das Fernabsatzgesetz und soweit ich weiß sind dort Sonderposten/gebrauchte Ware nicht davon ausgeschlossen?


    Weiß da jemand mehr drüber?

  • Soweit die Sache einen Mangel aufweist muss er dir Nacherfüllung gestatten, aber ob er eine Rückgabe ohne Mangel hinnehmen muss kann ich nicht beantworten.
    Was steht in den AGBs? :)

  • Es geht jetzt primär um das FERNABSATZGESETZ.
    Da ich ja per Internet bestelle müsste man ja 14 Tage Widerrufsrecht haben.
    Der Händler schließt es jedoch aus.

  • Hi.


    Meiner Meinung nach darf er das nicht. Die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag (mal abgesehen von der komplizierten Berechnung der Widerrufsfrist) stehen in § 312 b BGB. Da stehen auch ein paar Ausnahmen, jedoch nix über gebrauchte Ware oder so. Frag den Händler am besten mal auf welchen § er sich da beruft. Die meisten bekommen ja eh schon Angst wenn jemand Paragraph sagt ;)



    MfG


    Maddy

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Manche AGB's von Händern widersprechen dem Grundgesetz und sind deshalb nicht rechtswirksam!

    Gruss tector
    suche NTsplit von Arcor 2.0
    suche Siemens Gigaset 4000L Tischladestation
    PN oder
    mailto:tector(at)arcor.de

  • eigentlich sind nur die Teile der AGBs unwirksam die gegen geltendes Recht verstoßen

    Original geschrieben von addictivebn Ich kann nachwievor schmerzfrei telefonieren, toi, toi,toi.
    zu den scharfen Kannten am K700

  • klar, habe ich so gemeint, nur die Teile, die "verstossen", nicht AGB komplett

    Gruss tector
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  • Dürfen sie nicht...


    einzig und allein die Gewährleistung darf von 24 Monaten (bei Neuwaren) auf 12 Monate (bei Gebrauchtwaren) herabgesetzt werden.


    Der Rest gilt für ihn ganz gleich wie für alle anderen Händler auch...


    Wäre ja noch schöner, plötzlich hätten wir sonst in D. ja nur noch "Restposten Händler", welche mit Neuware um sich werfen... :rolleyes:

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Abgesehen davon gibt es imho schon lange kein Fernabsatzgesetz mehr... ;)

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Wies sollte es kein Fernabsatzvertrag mehr geben? Schau mal in ein aktuelles BGB unter dem §312 b, da steht alles drin!

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