Asso Nachbarn schlagen Hund - Hund bellt Tag und Nacht - was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martiny
    Das bringt bei den "Flodders" leider gar nichts...


    solchen menschen kommt man nicht bei, am besten sofort wegziehen bevor man sich die nerven schädigt.....bis dann wieder mal so ein nachbar auftaucht....vielleicht kann man sich in der zwischenzeit dann ein haus leisten

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    solchen menschen kommt man nicht bei, am besten sofort wegziehen bevor man sich die nerven schädigt.....bis dann wieder mal so ein nachbar auftaucht....vielleicht kann man sich in der zwischenzeit dann ein haus leisten


    Oder es einfach was gelassener nehmen. Okay das mit dem Hund ist schon nicht ohne, aber lärm oder ein bisschen laute Musik sollte im Toleranzbereich sein.


    Ansonsten schließe ich mich deiner Meinung schon an. Denn solche Nachbarn zerren an deinem persönlichen Scoring-Wert bei der Schufa :D

  • Oder dafür sorgen, daß es den Flodders zu ungemütlich wird.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Oder dafür sorgen, daß es den Flodders zu ungemütlich wird.


    genau das ist das problem, und da spreche ich aus erfahrung, solchen leuten kann man es nicht ungemütlich machen.....


    z.B. mein ex nachbar feierte seine saufgelage bis morgens um 8, wenn ich dann sonntags die musik ab 8 extra laut gestellt habe und extra mit dem staubsauger länger gesaugt habe, hat er ohne sich umzudrehen weitergeschlafen.


    auf dauer kann man so etwas nicht gelassener nehmen .....

  • Mit dem Hund ist natürlich nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da sollte man allein dem Tier, das sich nicht wehren kann, zuliebe, eingreifen.


    Ansonsten leben und leben lassen. Mein Nachbar macht manchmal richtig Krach, aber solange es mich nicht regelmäßig um den Schlaf bringt, kann ich damit leben, bedeutet im Gegenzug, dass ich auch mal laut sein kann :D

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von Martiny
    Nachdem unsere Asso Nachbarn endlich keinen Hund mehr hatten, da er endlich von ihnen durch den Tod erlöst worden ist, hat die Tochter aus Rumänien (da wo sie auch selber herkommen) einen Straßenköter mitgebracht.


    Dieser bellt Tag und Nacht. Wird natürlich wie der alte Hund andauernd geschlagen. Ob dieser auch wie der alte mit einer Peitsche bearbeitet wird weiß ich gar nicht, kann ich mir aber gut vorstellen.


    Was kann man machen - wohin kann man sich wenden?


    Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich merkwürdig, dass Du Dir erst jetzt Gedanken darüber machst, was man tun könnte. Denn es scheint ja mit der Quälerei des alten Hundes schon eine ganze Weile (Jahre?) so gegangen zu sein, dass Du wusstest, dass das Tier geschlagen und mit einer Peitsche misshandelt wurde. - Warum hast Du da so lange gewartet, bis das arme Tier von alleine gestorben ist? :confused:
    In einer gewissen Art und Weise macht man sich damit doch mitschuldig.
    Dass das Verhalten der Nachbarn nicht ok ist, weiß doch jedes Kind. Und zum Glück gibt es ja auch Gesetze, die man für solche Fälle heranziehen kann.
    Es ist ja gut, dass Du jetzt mal überhaupt was machst, aber etwas mehr Zivilcourage wäre zu einem früheren Zeitpunkt (und auch von den anderen Nachbarn, die bestimmt auch was mitbekommen haben) schon wünschenswert gewesen! :(



    "Tierquälerei ist das unnötige Quälen oder rohe Misshandeln von Tieren.


    Näheres regelt in Deutschland das Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972.


    Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 beschriebene Straftat bezeichnet. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.


    * Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
    * darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
    * muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen."
    Quelle

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