Haftpflichtschaden, welche Versicherung haftet ?

  • Guten Abend,
    folgendes ist passiert:


    Habe meinen Wagen in der Garage abgestellt, welche Teil des Mietvertrages ist.


    Über Nacht ist dann vom Garagentor die Spannfeder samt Halter !!! abgerissen ( war stark verrostet ) , gegen die Decke geschossen, von da aus auf das Autodach, weiter geflogen auf die Windschutzscheibe und an der Motorhaube liegen geblieben.


    Beschädigungen: Dach hat eine Beule und die Windschutzscheibe hat Kratzer mit zum Teil Vertiefungen.


    Meine Frage: Wessen Haftplfichtversicherung springt ein? Die Garage gehört zum angemieteten Haus, wo ich auch die Versicherungen ( Haftpflicht und Wohngebäudeversicherung ) in den Nebenkosten anteilig mitzahle.

  • Welche Versicherung das dann letztendlich zahlt sollte dir eigentlich egal sein, denn du hast keinen Anspruch gegen eine Versicherung, sondern gegen den Eigentümer, der wohl seine Instandhaltungspflichten versäumt hat. Ob der Eigentümer das nun versichert hat, oder aus eigener Tasche zahlen muss, ist ja eigentlich egal.

  • Also ich an deiner stelle würde deine Hausratversicherung das zahlen lassen.
    Die holen sich das dann von der Gebäude Versicherung wieder.
    Ist die einfachste Lösung .

  • Zitat

    Original geschrieben von johnydoe
    Also ich an deiner stelle würde deine Hausratversicherung das zahlen lassen.


    Bei einer Hausratversicherung ist bei den versicherten Gefahren aber nur selten "Federbruch" dabei ... ;)


    Auch die Wohngebäudeversicherung kommt für so einen Schaden nicht auf.


    Die Vollkasko würde den Schaden übernehmen, aber das hätte einen hohen Preis, nein, ist schon ein Haftpflichtschaden und zwar bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, falls eine solche besteht.

  • Danke für die Antworten:


    Also kommt die Haushaftplicht in Frage, die ich ja mitbezahle. Also der Vermieter kümmert sich um die Angelegenheit. Er meinte, dass ich meine eigene Haftpflicht bzw. die Kfz-Haftpflicht ansprechen soll.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erhan
    Er meinte, dass ich meine eigene Haftpflicht bzw. die Kfz-Haftpflicht ansprechen soll.


    Wie soll das denn gehen? Du bist doch der Geschädigte. Da hat der Eigentümer dafür aufzukommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wie soll das denn gehen? Du bist doch der Geschädigte. Da hat der Eigentümer dafür aufzukommen.


    Mein Denken. Habe ihm das schon nett gesagt, dass er sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen soll.

  • Hi,


    das ist ein typischer Denkfehler vieler Menschen.


    Eine Haftpflichtversicherung (egal welche) übernimmt Schäden, die der Versicherungsnehmer (VN) einem Dritten zugefügt hat, zumindest dann wenn diese Schäden versichert sind.


    Ene Haftpflichtversicherung zahlt nie Schäden, die dem VN zugefügt wurden, denn er ist nicht der Dritte. Dritter ist eine fremde Partei, eine dritte Partei eben. Versicherungsgesellschaft - VN - Dritter.


    Ob nun der Haus- bzw. Garagenbesitzer für diesen Schaden haftet (ob eine Versicherung besteht ist hier unwichtig), das hängt von eurem Vertrag ab. Also ich würde mal den Mietvertrag rausholen und lesen. Insbesondere Passagen, bei denen es um Instandhaltungsmaßnahmen geht. Ist daraus klar ersichtlich, dass der Vermieter die Reparatur übernehmen hätte müssen, dann bist Du möglicherweise raus. War der Schaden absehbar? Hast Du ihn gemeldet? Wusste der Vermieter davon? All diese Dinge solltest Du anhand Deines Vetrages prüfen.


    Sollte sich dabei herausstellen, dass Du den Schaden hättest reparieren müssen, dann zahlt nur Deine Vollkasko, wenn Du eine hast. Denn da Du die Garage gemietet hast, zählt sie wie Deine Eigentum und Deine Haftpflicht zahlt nicht, siehe oben.


    Also erst mal Vertrag lesen.


    Grüße
    babapapa

  • Hi,
    habe meinen Mietvertrag gelesen und dort steht nur drin, das ich monatlich Summe XX für beide Garagen zahle. Kein Absatz mit Ausbessern oä. Nur die Betragshöhe ist geregrlt unf Ausbesserungsarbeiten wie Türe streichen, Lüften etc.


    Ich meine, dass die Haftpflicht vom Gebäude dafür aufkommt. Also muß ich mir neicht soviel Gedanken machen.


    Danke für die Antworten

  • Hi,


    na dann hast Du Glück gehabt, zumindest der Besitzer ist haftbar.
    Hoffentlich zahlt er auch, wenn die Versicherung Zicken machen sollte.


    Grüße
    babapapa

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