VV bei o2 stornieren?

  • Stornierung ist warscheinlich nicht möglich. Aber dass sie dir das Handy tauschen kann gut möglich sein, geh doch am Montag einfach zu deinem o2-shop!
    mfg

  • also gut. das handy hat ne macke, nicht der vertrag. ich bestehe ja auch nicht auf eine vertragsstornierung. aber zumindest will ich einen umtausch in ein anderes handy.


    [aber das siemens sl75 ist nunmal auch ein vertragsgegenstand. wenn ich nun ein anderes gerät haben möchte, müsste man den vertrag ebenfalls ändern - also doch stornieren und neu abschließen (oder?).]


    ...und noch etwas: wenn das stimmt, dass ich nur 5 tage zeit, für einen umtausch habe, dann habe ich ein weiteres problem: ich habe das handy in einem o2-shop in augsburg geholt und lebe aber in berlin. ...bin erst in zwei wochen wieder in augsburg. könnte ich das gerät auch in einem anderen o2-shop in berlin umtauschen?


    bezüglich den softwarefehlern bzw. bugs, mache ich mir keine sorgen. ich kann alle macken, ohne weiteres, dem händler zeigen. vielleicht stören sie nicht jeden, aber mich, da ich genau auf eben diese funktionen wert lege.


    gruß

  • hol hoch...


    ich habe das gerät nun den achten tag.


    aber nun stelle ich fest, dass meine rechte navitaste anfängt zu spinnen und gelegentlich nichtmehr reagiert. ausserdem knartst die gesamte rechte seite des tastaturfeldes (ich habe also nichtmehr nur einen softwarefehler, sondern auch einen fabrikationsfehler).


    ich war damit eben im o2-shop in berlin. aber der meinte nur, dass sie den grundsätzlich nicht annehmen bzw. umtauschen können. höchstens im shop, wo ich den her habe (augsburg).


    besteht denn zumindest in augsburg die chance, dass ich direkt ein neues gerät bekomme (SL75 gegen SL75, oder sogar ein anderes gerät)?

  • Re: hol hoch...


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    ich war damit eben im o2-shop in berlin. aber der meinte nur, dass sie den grundsätzlich nicht annehmen bzw. umtauschen können. höchstens im shop, wo ich den her habe (augsburg).


    Das nenne ich mal Kundenservice :rolleyes:


    Zitat

    besteht denn zumindest in augsburg die chance, dass ich direkt ein neues gerät bekomme (SL75 gegen SL75, oder sogar ein anderes gerät)?


    Nein, das wäre nur innerhalb der ersten 5 Tage gegangen. Jetzt ist es ein "normaler" Gewährleistungsfall.


    Mfg Hannes

  • Handy kaputt: innerhalb der Gewaehrleistung dir ein neues vom Haendler geben lassen.
    Kann er den Vertrag nicht erfuellen, kann man rechtlich natuerlich sonderkuendigen (und mit viel Geld sich verklagen lassen :D ).
    Dreimal getauscht und immernoch defekt, war uebrigens der Praezidenzfall.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Handy kaputt: innerhalb der Gewaehrleistung dir ein neues vom Haendler geben lassen.
    Kann er den Vertrag nicht erfuellen, kann man rechtlich natuerlich sonderkuendigen (und mit viel Geld sich verklagen lassen :D ).


    Sorry aber was ist das für ein Blödsinn?


    Ich würd den o2 Shop mal anrufen und denen das Problem schildern, eventuell können die einen Berliner o2 Shop vermitteln der Dir das Gerät tauscht oder repariert.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Ist kein Blödsinn: Suche und du wirst finden ;) .
    Gerade dass das Handy kaputt war oder die Funktionen nicht dem beschriebenem entsprachen, war der Grund wegen Nachteilen gegenüber einem Handykauf ohne Vertrag im Gewährleistungsrecht, dass die Richter der Sokü nach dreimaligem Tausch recht gaben.
    Also nicht, weil einfach die Auszahlung (bei Vertrag ohne Handy)vom Händler nicht gezahlt wurde, sondern, weil ja das Handy in der Funktion gestört war ist die Sokü des Mobilfunkvertrages aus wichtigem Grund vor dem BGH rechtens.
    Dass natürlich man bei fehlender Auszahlung oder anderen Fehlern des Händlers (z.B. verspricht Startguthaben, das aber dann vom Provider nicht gewährt wird)einen Analogieschluss ziehen kann, sei mal dahingestellt.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Also ich denke nicht das man in dem Fall von einem defekt (im üblichen Sinn) des Handys ausgehen kann, auch geht es in dem Fall nicht um eine Funktion die nicht dem beschriebenen Entsprach, auch hat dies nichts mit irgendwelchen Auszahlungen zu tun.
    Es gab uch noch keinen einzigen Versuch des Käufers den Händler zu kontaktieren.
    Das immer gleich dieser Sokü Blödsinn genannt wird.


    Frag mich ob denn schonmal die o2 Hotline angerufen wurde?!
    Irgendeine Lösung sollte sich in dem Fall sicherlich finden.

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Das dreimal getauschte Handy damals war ja logischerweise auch nicht dreimal kaputt, sondern es ging auch um eine Softwarestörung.
    Ich finde es schon richtig, dass der Kunde auch bevor er die Gewährleistung in Anspruch nimmt seine Rechte kennt.
    Viele Händler verbreiten ja heute immernoch den Irrglauben Handykauf und Mobilfunkvertrag seien 2 verschiedene Dinge.
    Da im Eingangsthread erwähnt wurde, dass alle Handys die gleichen vielen Softwarefehler aufweisen, würde ich mich schon fragen, was ich beim Händler mache wenn ich dort zwei neue Handys in die Hand bekomme und beide ebenfalls wie erwartet die Fehler aufzeigen.
    Wenn natürlich nur ein Fehler da ist, der durch Tausch oder Reparatur behoben werden kann, kann man natürlich nicht sonderkündigen. das war nach der Ausführung des Threaderstellers hier aber offenbar nicht der Fall.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

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