ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Welche Versicherung ist das denn? Eure Wohngebäudeversicherung?
Nein, das ist die Brandschutzversicherung.
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ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Welche Versicherung ist das denn? Eure Wohngebäudeversicherung?
Nein, das ist die Brandschutzversicherung.
und beim Feuerwehrmann ist wahrscheinlich nix zu holen, weil dessen Haftpflicht bei Vorsatz nicht zahlt...übel.
Auch das würde nicht weiter helfen. Weil eine Versicherung besteht die für den den Schaden einspringt (bzw. einspringen sollte), ist der Feuerwehrmann fein raus. Den können wir nur für die Dinge Schadensersatzpflichtig machen, welche nicht in der Brandschutzversicherung abgedeckt sind. Wirklich eine üble Sache. An den Brandstifter kommen wir nicht ran und die Versicherung die einspringen sollte, zahlt nicht (die volle Summe). Reparieren lassen können wir den Schaden auch nicht, weil die vom Gericht bestellten Gutachter ja auch noch etwas zu sehen bekommen möchten.
ZitatOriginal geschrieben von helmaker
ist der Feuerwehrmann fein raus.
Das auf keinen Fall, auch wenn er Euch direkt nichts zahlen wird bzw. seine Versicherung. Egal, wieviel Ihr letztlich erhaltet von der Brandschutzversicherung, diese wird definitiv den Feuerwehrmann in Regreß nehmen. Allerdings hilft Euch das auch nicht weiter leider...ausser der Gewissheit, dass der auch büssen wird...bis der die Summe abgestottert hat...der wird seines Lebens nicht mehr froh.
Ombudsmann des Versicherungswesens mal eingeschaltet? Die agieren i.d.R. zügiger als Gerichte.
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