Bußgeldbescheid wegen angebl.Falschparken

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    "Am Anfang" steht wohl eindeutig in der VO!


    beziehe mich auf Deine Quelle:


    DER Anfang KANN...


    lässt eine Menge Interpretationsspielraum zu... watt kann Haarspalten doch Spaß machen :D

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    beziehe mich auf Deine Quelle:


    DER Anfang KANN...


    lässt eine Menge Interpretationsspielraum zu... watt kann Haarspalten doch Spaß machen :D


    RICHTIG, der Anfang kann!


    Aber hier geht es darum, dass der Anfang mit einem Pfeil gekennzeichnet werden KANN, dass das Schild am Anfang stehen muss ist unstrittig.


    Ab welcher Stelle gelten jegliche Schilder (ohne zusätzlichen Angaben) im Straßenverkehr? Ab dem Standort des Schildes!


    P.S. Es ist nicht meine Quelle, sondern die Quelle wurde von Carsten ins Spiel gebracht.

  • dann ist eben der halbe Parkplatz ein Behindertenparkplatz, wenn man Deiner Interpretation folgt ;) und nun genug des Unsinns, es gibt wirklich wichtigeres :)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Ich find es toll, daß man immer wieder ließt, daß Leute sich wegen eines kleinkarierten Amtsschimmels aufregen... Wahrscheinlich sind einige derer dann extrem kleinkariert, wenns um den eigenen Vorteil geht. :D

    Voltaire hilf, sie sind verrückt geworden!

  • Ist es nicht ein fester Strafbetrag für dieses Vergehen?
    Es sind doch 35 Euro und nicht 30 Euro.


    Dann ist doch das Schreiben falsch und ist ein Fehler der Behörde.


    2. Können die einfach so den Preis festlegen?
    Die sind doch auch an einen Bußgeldkatalog gebunden.


    3. Und wieso sind es gleich 60 Euro Strafe?
    Auf welche Grundlage diese Erhöhung?


    Stand was darüber im 1. Schreiben, das sich die Srafe erhöht, wenn man Einspruch erhebet?


    Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, kannst du beim Gericht einen Rechtsberatungshilfeschein holen, damit hast du dich kostengünstig beraten lassen.

    Thomas...........



    Gezielt gegriffen ist etwas anderes als hirnloses Zombiegegrapsche...

  • ein behinderteparkplatz muss nicht zwingend größer sein als ein "normaler", reine erfahrungssache durch meine zivil-dienst-zeit.


    und ich find es vollkommen okay, für sowas mindestens 30 oder 35 zu verlangen, da ich aus erfahrung sagen kann wie beschissen es ist wenn andere leute auf so nem platz stehen und man sich nen anderen, vielleicht viel weiter weg, suchen muss!


    pech für dich, wenn du das falsch interpretiert hast, aber bei dem schild hätte man auf jeden fall stutzig werden sollen, und wenn ich mir unsicher bin parke ich da doch nicht, außer ich will provozieren???


    bezahlen, für die zukunft merken, und gut ists!


    >>> tkjever


    // und bitte kommt jetzt nicht mit rechtsschutz, das wird immer lächerlicher hier. seht doch mal ein dass das ein fehler war, wenn auch ungewollt. ein schild allein reicht schon aus, um daraus nen behindertenparkplatz zu machen :mad:

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

  • Dem kann ich nur zustimmen. Es ist doch völlig wurscht wer da was auf den Boden malt oder wer da wann irgendwelche Änderungen vorgenommen hat.
    Das Schild steht auch vor der linken Fläche und damit ist das ein Behindertenparkplatz. Ende aus, basta. Da kann man doch eigentlich nicht seitenlang drüber diskutieren...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Eindeutig zweideutig


    Es dürfte doch wohl klar sein, dass das Schild wesentlich eindeutiger aufgestellt werden könnte.
    Genau genommen bleiben doch zwei Fragen offen:
    1) Warum steht das Schild nicht eindeutig?
    2) Warum ist die Markierung auf dem Boden wie wegradiert?
    Die einzige mir plausible Erklärung hierfür liefert mannesmann. Ich würde auch dagegen vorgehen.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Re: Eindeutig zweideutig


    Zitat

    Original geschrieben von Heinz Ketchup
    Genau genommen bleiben doch zwei Fragen offen:
    1) Warum steht das Schild nicht eindeutig?
    2) Warum ist die Markierung auf dem Boden wie wegradiert?


    Wie willst Du das Schild denn noch eindeutiger aufstellen? Es steht deutlich sogar in der linken Hälfte des Parkplatzes, näher am linken Rand als in der Mitte...was daran nicht eindeutig sein soll, erschliesst sich mir wirklich nicht. Ausser für Haarspalter...aber so Leute wie Euch hätte ich gerne mal als Kunden. Die dann ihren Dispo um 10 Cent überziehen. Ich würde bei Euch mit Freuden Lastschriften platzen lassen. Natürlich sind 10 Cent nicht schlimm. Aber es geht ja ums Prinzip. Und das Konto ist ja dann eindeutig überzogen. :D


    Übrigens sehe ich auch auf dem Boden noch Reste der Markierung. Nicht so gut wie auf dem anderen, aber alles wegradiert wurde auch nicht...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Der Schild (ja, der - nicht das Schild) steht doch eindeutig am Anfang des linken Parkplatzes. Ich denke, die konnten es nicht noch weiter links aufstellen, da auf diesem Platz ein Baum steht. (Wurzeln etc.)

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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