Autoversicherung

  • Nachdem hier nun schon so viel abweichend vom eigentlichen Diskussionsthema diskutiert wurde, fänd ich es nett, auch noch eine Antwort auf mein letztes Posting zu erhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jolina
    Und wo siehst du die strafbare Handlung, jetzt mal rein rechtlich betrachtet?


    steht eigentlich schon Recht oft hier im Thread, dass es nicht zulässig ist, das Auto beim Arbeitsamt dann nicht anzugeben. Und da nach einer Möglichkeit gesucht wird, diese Regelung zu umgehen, weiß ich nicht wirklich, was daran so schwer zu verstehen ist.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Welches Auto sollte meine Schwester denn angeben? Sie wird nie der Fahrzeughalter dieses Wagens sein. Der Wagen gehört dann ihrer Mutter und nicht ihr!!!

  • Wenn´s ein Geschenk ist, gehört´s der Schwester.


    Aber dennoch: wie ich bereits ganz am Anfang erwähnt habe, finde ich es übelst dreist, mit welcher Selbstverständlichkeit hier über einen Betrug gesprochen wird. Beim GEZ-Thread ist es ja ähnlich.


    Das hier führt doch zu nichts, also empfehle ich, dass du dich einfach woanders (JVA oder so :D ) über solche Machenschaften informierst.

  • Machenschaften hört sich an als wäre ein Verbrechen. Das meine Mutter meiner Schwester das Auto schenkt, habe ich nur so geschrieben. Also es wird weder offiziell ein Geschenk sein, noch gibt es einen Schenkungsvertrag darüber oder sonst was. Fakt ist, dass meine Mutter der Fahrzeughalter ist und dies auch bleibt, also gehört das Auto auch ihr, ganz egal, wer es benutzt. Mal angenommen, meine Mutter würde auch arbeitslos werden (was nicht der Fall sein wird), dann müsste sie beim Amt das Auto ja auch als ihr Auto angeben und könnte nicht sagen, dass es ja meiner Schwester gehört, nur weil sie damit fährt und die Versicherung bezahlt. Was ich damit sagen will, ist, dass ihr euch hier teilweise auch alles so zurecht dreht, wie es euch gerade passt. Ich gebe ja zu, dass das alles nicht so ganz korrekt ist, aber rein rechtlich gesehen, kann niemandem etwas vorgeworfen werden und die meisten hier scheinen ja alles nur rechtlich zu sehen und die Menschlichkeit bleibt dabei auf der Strecke.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jolina
    Welches Auto sollte meine Schwester denn angeben? Sie wird nie der Fahrzeughalter dieses Wagens sein.


    :confused:


    Du beschreibst doch gerade eine Situation, in der Deine Schwester die Halterin sein wird! Denn sie nutzt das Fahrzeug, zahlt die Versicherung und wohl auch das Benzin.


    Du gehst also scheinbar von einer falschen Definition des Halters aus. Richtig ist:


    Zitat

    Fahrzeughalter ist, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter


    Ich kenne die ALGII-Fragebögen des Arbeitsamtes nicht. Wenn dort aber gefragt wird, ob der Betroffene Halter eines KFZ ist, würde ich dies im Fall Deiner Schwester jedenfalls nicht ohne weiteres verneinen.

  • Der Fahrzeughalter ist aber auch derjenige, dessen Name im Fahrzeugschein steht, derjenige, auf den das Auto angemeldet ist, der die Steuern bezahlt, der für Schäden aufkommt, der das Auto und die damit verbundenen Kosten bezahlt etc. ... also in unserem Fall meine Mutter. Offiziell hat meine Schwester doch nichts mit dem Wagen zu tun, sie darf ihn eben nur fahren, wann sie will.

  • Ich mache hier mal zu - die relevanten Dinge wurden IMHO gesagt (und das mehrfach).

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!