Re: software und datenträger sind vom umtausch ausgeschlossen - ausnahmen?
ZitatOriginal geschrieben von chung77
wie groß ist die chance, dass sie das spiel zurücknehmen und mir das geld wieder geben? muss ich auf die kulanz des marktes hoffen, oder habe ich da einen generellen anspruch drauf?
Das kommt drauf an. Verspricht der Verkäufer ein generelles Umtausch- oder Rückaberecht, z.B. durch Werbung im Markt ("14 Tage Geld zurück, ohne wenn und aber" z.B.), so bestimmen sich die beiderseitigen Rechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag und der miteinbezogenen Umtausch- bzw- Rückgabevereinbarung.
Schränkt der Verkäufer dieses Umtauschrecht beim Versprechen oder auch danach nicht oder nicht wirksam ein, dann steht dem Käufer, wenn sich bei Auslegung des Umtausch-/Rückgabeversprechens nicht ein anderes ergibt, selbstverständlich auch bei (enstsiegelter) Software bzw. Datenträgern das Recht zum Umtausch/ zur Rückgabe zu. Und zwar nicht auf dem Kulanzwege, sondern aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Der Anspruch wäre somit einklagbar.
Diese Einschränkungen des Umtausch-/Rückgabrechts stellen regelmäßig AGB des Verkäufers dar und müssen sich daher an den entsprechenden Vorschriften messen lassen. So muss ersteinmal eine Einbezeihung der Einschränkungen in den Kaufvertrag stattfinden. Steht nun am Ausgang des Marktes (an dem der Käufer während des Einkaufes nicht vorbeikommt) eine Einschränkung dahingehend, dass Software/Datenträger generell vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen sind, fehlt es an einer Einbeziehung, da der Vertragsschluss bereits an der Kasse stattfand und die Einschränkung somit zu spät kommt.
Steht dagegen dieser Hinweis vor/an der Kasse, so dass der Käufer in zumutbarer Weise von ihr Kenntnis nehmen konnte, stimmt er mit dem Antrag, die ausgewählte Ware kaufen zu wollen regelmäßig der Einbeziehung dieser AGB in den Kaufvertrag zu. Dann besteht eben für Software/Datenträger gerade kein Umtausch-/Rückgabrecht.