nicht arbeitslos gemeldet, was kann man noch tun

  • Zitat

    Original geschrieben von ecolo
    Frage an euch, was kann und muß ich tun damit die mir vom Arbeitsamt endlich mal antworten???


    Geh hin und klär das vor Ort. Scheint mir die sicherste Alternative.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hänge ich mich mal mit hier an:


    Ich habe heute ein Gespräch mit meinen Chefs gehabt. In diesem Gespräch teilte man mir mit das das Arbeitsverhältniss nicht fortgesetzt werden kann, weil es beiden Seiten nicht zumutbar ist. In diesem Zusammenhang wurde mir ein Auflösungsvertrag nahegelegt, welchen ich ablehnte, aufgrund des Rechts auf Arbeitslosengeld (sonst 3 Monate Sperre).


    Mein Chef schreibt mir nun die Kündigung, welche ich allerdings akzeptieren muß. Mit dem heutigen Tag bin ich im Resturlaub, die Kündigung erreicht mich auf dem Postweg. Die Probezeit ist 2 Wochen vorbei, ich arbeite seit 3.5 Monaten in dem Betrieb.


    Frage: Wenn ich die Kündigung akzeptiere, habe ich trotzdem ein Anrecht auf Arbeitslosengeld? Oder folgt auch hier eine 3 monatige Sperre?

  • Hi,


    wenn Sie Dich normal Kündigen , brauchst Du nicht mit einer Sperre zu Rechnen , es sei denn in der Kündigung wird angeführt, das Du die Kündigung aufgrund irgendwelcher verfehlungen selber zu verantworten hast !


    Nicht auf den Auflösungsvertrag eingehen , sonst drohen leider wirklich 3 Monate Sperre !


    Gruß Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Eine Kündigung akzeptierst du durch den Erhalt. So weit ich weiß, gibt es keine Möglichkeit eine Kündigung nicht zu akzeptieren (sehen wir von einer Klage gegen den AG ab).


    Wenn du ausreichend lange im AV gestanden hast, erhälst du ALG. Du solltest nur zügig zum Arbeitsamt gehen wegen Versicherung etc.

  • Zitat

    Original geschrieben von DasP
    Du solltest nur zügig zum Arbeitsamt gehen wegen Versicherung etc.


    Das ist wohl der wichtigste Hinweis von allen.
    Du solltest umgehend zur Arbeitsagentur gehen und dich arbeitslos melden, du weißt ja, dass du gekündigt wirst.
    Bzw. auf jeden Fall hingehen, sobald du die schriftliche Kündigung erhalten hast.
    Bei zu später Meldung tritt sonst u.U. eine Sperrfrist ein.

    Zitat

    Arbeitslos


    Sofern Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld begehren, müssen Sie sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeitsagentur arbeitslos melden. Die Arbeitslosmeldung kann drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit vorgenommen werden, sollte aber spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit erfolgen. Denn Leistungen können frühestens ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung gezahlt werden.


    Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinde…wdetail&modul=VB&id=36152!0#allgemein

  • Bin schon da gewesen, immerhin hatte ich heute früher Feierabend :(


    Okay, danke euch allen. Hab ichs wenigstens richtig gemacht nicht auf den Auflösungsvertrag einzugehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DasP
    Du solltest nur zügig zum Arbeitsamt gehen wegen Versicherung etc.


    Vollkommen richtig,
    das ist auch für die Deutsche Rentenversicherung (früher LVA, BfA) sehr wichtig,
    mir fehlen 22 Monate aus meiner Jugend :mad:


    Du musst das nicht nachvollziehen, Deine Rente wird sowieso schon klein sein. :(

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • Nochmal ich:
    Bin etwas verwirrt!


    Jetzt hat mein Arbeitgeber angerufen erzählte:


    Wenn ich gekündigt werde, wird das Arbeitsamt erwarten das ich gegen die Kündigung vorgehe und ich bekomme 3 Monate Sperre.
    Daher wurde mir ein Auflösungsvertrag angeboten mit einer Abfindung von 3x Arbeitslosengeld.


    Zitat:
    "sonst wäre es für die Einrichtung teurer, als wie wenn sie mir das Arbeitslosengeld als Abfindung im Rahmen eines Auflösungsvertrages zahlt".


    Sooo, der Arbeitsgeber hat so gesehen fast indirekt zugegebne mich unrechtmäßig gekündigt zu haben. Allerdings war die psychische Belastung für mich in den letzten Wochen sehr stark und das Team hat einstimmig beschlossen mich zu kündigen.
    Daher ist eine Weiterarbeit nicht vorstellbar, selbst wenn die Kündigung zurückgenommen wird.


    Ein entsprechender Satz steht im Arbeitsvertrag (Kündigung wenn Arbeit unzumutbar für eine der beiden Seiten).


    Was jetzt?
    Ich möchte ja jetzt nicht alles mit mir von der Einrichtung machen lassen und wenn sie schon ohne Aufforderung eine Abfindung bietet? Wie handeln? Denn ich möchte ja nicht unter Wert bleiben?

  • Zitat

    Original geschrieben von OnRoP

    Wenn ich gekündigt werde, wird das Arbeitsamt erwarten das ich gegen die Kündigung vorgehe und ich bekomme 3 Monate Sperre.



    Das hab ich ja noch nie gehört, wieso erwartet das Arbeitsamt von jemandem der gekündigt wurde, dass er dagegen vorgeht? :confused:

    Gruß, lazybee

  • Zitat

    Original geschrieben von lazybee
    Das hab ich ja noch nie gehört, wieso erwartet das Arbeitsamt von jemandem der gekündigt wurde, dass er dagegen vorgeht? :confused:


    Vielleicht weil die Kündigung unrechtmäßig ist...
    Auf jeden Fall meinte der Betrieb zu mir, das sie eine Abfindung billiger käme als rechtliche Schritte. Was schon ein "AHA" ist...

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