nicht arbeitslos gemeldet, was kann man noch tun

  • Hi,
    hab das ganze eben auch hinter mir (allerdings nach längerer Betriebszugehörigkeit als bei dir).


    1. das Angebot des AG war ähnlich zu deinem incl. sofortiger Freistellung
    2. hab viel in Rechtsforen geforscht, mich auch mit nem Anwalt beraten
    3. bei mir war die Abfindung die vernünftigste Lösung


    Eventuell solltest du darauf achten dass das Kündigungsschreiben passt, es muß eine Kündigung sein - keine weiteren Dokumente unterzeichnen.


    Der AG kann dir bis zu 0,5 GEHÄLTER je Jahr der Betriebszugehörigkeit als Ausgleich auf den Verzicht einer Kündigungsschutzklage anbieten ohne das sich dies, auch wenn du sie tatsächlich annimmst, auf das ALG negativ auswirkt.


    Die Fragen lauten also:


    1. wie das restliche vom AG angebotene Geld ziehen ohne das es zu einer einschränkung beim ALG führt (wird eventuell nach so kurzer Betriebszugehörigkeit schwierig weil Prämien in dieser Höhe vielleicht doch auffallen würden...)
    2. bezahlt der die Abfindung in Höhe von 3 x ALG nach Einhaltung der Kündigungsfrist? Es ist definitiv für das ALG notwendig das die Kündigungsfrist eingehalten wird - wobei wir hierbei wieder bei Frage 1 sein könnten - was allerdings dann wiederum kein so tolles Angebot mehr wäre.
    3. wer bezahlt deine Kranken- und Sozialversicherung während du nicht mehr angestellt bist aber noch ne Sperrfrist beim Arbeitsamt hast!


    Der AG möchte in erster Linie von dir das du den Auflösungsvertrag unterschreibst damit du keine Kündigungsschutzklage erhebst - keine Ahnung weshalb die damit immer so ein Problem haben... letztlich darfst du den aber wirklich nicht unterschreiben wegen einbußen beim ALG - daher soll sich der AG mal ein bischen bemühen und überlegen wie er da raus kommt.


    Fazit:
    Mein Vorschlag:
    Fristgerechte Kündigung durch den AG mit dem Angebot 0,5 Gehälter zu bezahlen sofern du kein Klage erhebst, desweiteren Lösung für die restlichen €€ welche dir dein AG angeboten hat.
    Alternativ: Chef zahlt die 3 x ALG, berücksichtig dabei aber auch sämtliche weiteren Kosten (Sozialversicherung, Krankenversicherung (sehr wichtig!!), Rente usw) - dann könntest du ev. sogar nen Auflösungsvertrag unterschreiben da meines Wissens das ALG nach der Sperrzeit trotzdem die volle Zeit bezahlt wird auf die du anrecht hast (also wenn du auf 12 Monate Anspruch hast aber 3 Monate Sperrfrist würdest du nach den 3 Monaten noch 12 Monate lang ALG erhalten)

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