Duldung der Lärmbelästigung bei einer Hausbaustelle in einem Wohngebiet

  • Guten Morgen.


    Der Titel deutet es schon an. Derzeit wird bei uns im Wohngebiet neben dem Haus ein Holzhaus mit Fertigteilelementen gebaut. Dort fängt morgens um halb sieben der Bautrupp an mit schwerem Gerät und macht einen derartigen Lärm das pünktlich um halb sieben meine eineinhalbährige Tochter sofort wach ist. Wer ein kleines Kind hat weis wie sich so ein unausgeschlafenes Kind den Tag über verhält. Meine Frau ist derzeit mit den Nerven echt runter. Da wird der Schwerlastkran angeworfen, die Sattelschlepper kommen mit Hausteilen und Dachziegeln etc. Das morgens um die Uhrzeit. Da das nicht reicht klingeln jeden morgen die Bauarbeiter derzeit die Anwohner wach damit die Autos umgeparkt werden, sonst können die mit den schweren Geräten nicht rangieren. Es wurde niemand vorab auf diesen Umstand hingewiesen, sonder man geht davon aus daß dies ja um halb sieben morgens „normal“ sei. Es hätte ja schon genügt erst um halb acht oder acht anzufangen und den Anwohner ein kurzes Schreiben in den Briefkasten zu werfen daß man bitte den Bereich freihalten soll. Aber das alles ist nicht geschehen, es wird einfach vorausgesetzt. Und das regt mich auf. Man kann doch untereinander reden um eine Lösung zu finden. Die Bauarbeiter interessiert das aber nicht-


    Nun meine Frage: Bevor ich die Baufirma bzw. den Bauherr anrufen und dort mal eine Beschwerde loswerde: Ab wieviel Uhr morgens muß man als Anwohner in einem Wohngebiet derartige Lärmbelästigung durch Bauarbeiten hinnehmen ?


    Ich weis daß es ein Bundesemissionsgesetz gibt dass das regelt, aber dort finde ich mich nicht zurecht. Danke für Infos.


    Noch eine Anektode zu diesem Bau: Gestern abend kam der Sattelschlepper mit den Ziegeln. Der Bau hatte aber noch keinen ersten Stock geschweigen den ein Dachstuhl. Sprich: Fehlplanund, Ziegel eine Woch zu früh :) Da fragte der Lieferant doch den Nachbar (ich war dabei) ob er die Ziegel bei ihm im Garten abstellen kann. Der Nachbar meinte trocken: Der Quadratmeter kostet pro Nacht 13,50 Euro ;) Der Lieferant ist dann schimpfend wieder abgezogen !

  • Hallo,


    jede Kommune kann örtliche Bestimmungen erlassen. Deshalb Auskunft beim Bürgermeisteramt/Ordnungsamt einholen. Solche Regelungen würden dann die Zeiten für z.B. lärmintensive Bauarbeiten regeln, nicht jedoch die Zufahrten. Das Problem ließe sich darüber wohl nicht lösen.
    Ich stimme Dir bei, dass es kein guter Zug war, die Anlieger nicht zu benachrichtigen. Wenn man sich querstellen will, kann man natürlich, sofern erlaubt, sein Auto stehen lassen. :D


    Gruss
    Dieter

  • Ich kenne 7:00 Uhr als Startschuss für Höllenlärm. Wobei ich den Paragraphen dafür nu auch nicht kenne. Ob Anfahrtszeiten extra geregelt sind - schließlich wollen die um 7:00 Uhr anfangen zu arbeiten - weiß ich nicht, aber in unserer Republik ist gewöhnlicherweise ja alles in ner Verordnung geregelt, schließlich will der Staatsapparat ja beschäftigt sein...


    Ich geh mal von aus, dass ihr da wenig Chancen habt, durch die Bauphase müsst ihr wie sonst überall auch durch. Glück hat nach unsinnigem Recht, wer zur Miete wohnt, der kann unter bestimmten Voraussetzungen erstmal die Miete wegen Lärm mindern - als könne der Vermieter was für den Lärm :rolleyes:


    Auch Auto stehen lassen würde ich tunlichst vermeiden. Erstensmal klingeln die Burschen Sturm und dann hat man wenn man Pech hat ne Beule drin. Und dann weis' mal nach, wer genau das jetzt gewesen ist. Im Zweifelsfall nämlich gar niemand und sie kommen Dir noch dumm. Klar, man kann zig Monate ein Gericht damit beschäftigen. Aber ob es mir das wert wäre...?

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Re: Duldung der Lärmbelästigung bei einer Hausbaustelle in einem Wohngebiet


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler


    Nun meine Frage: Bevor ich die Baufirma bzw. den Bauherr anrufen und dort mal eine Beschwerde loswerde: Ab wieviel Uhr morgens muß man als Anwohner in einem Wohngebiet derartige Lärmbelästigung durch Bauarbeiten hinnehmen ?


    Sorry.....aber was meinst du was es für einen Krach gemacht hat, das Haus in dem du Wohnst zu bauen. Ich denke du musst einfach damit leben und da die Bude ja in Fertigbauweise errichtet wird, ist das ganze auch wieder ganz schnell vorbei.


    Wo gehobelt wird, da fallen Späne...;)

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  • Re: Duldung der Lärmbelästigung bei einer Hausbaustelle in einem Wohngebiet


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Die Bauarbeiter interessiert das aber nicht


    Und das ist sogar gut so das die das nicht interessiert. Wenn die bei allem was die Anwohner stört zurückstecken müssten wurde es doppelt solange dauern bis sie fertig sind. :D


    Ne mal im Ernst: Auto einfach woanderst parken und halt die paar Wochen durchhalten bis das Haus steht. Alles andere hat eigentlich eh keinen Sinn, die werden sich informiert haben wann sie morgens anfangen dürfen und da kannst nix dagegen machen.


    Aber es ist wirklich nicht die feine Art wenn man darüber nicht vorher informiert wird.


    gruß

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Nach langem überlegen habe ich entschlossen der Firma anzurufen und wurde auch zum Chef verbunden. Da ich über das Impressum der Homepage den Chef schon ausfindig machen konnte, konnte mich keiner der Mitarbeiter „verarschen“. Ich habe dem Chef sachlich das ganze dargelegt (viel Kleinkinder in der Straße, Männer die im Schichtdienst tätig sind, Abstellplätze nicht genügend da das eine kleine „Dorfstraße“ ist). Siehe da, er hat sich einsichtig gezeigt. Er meinte daß eigentlich das Haus heute fertig sein soll. Falls nicht, wird er seinen Bautrupp anweisen Rücksicht zu nehmen und „schwere Geräte“ erst nach 07.30 Uhr zu benutzen. Aus zeitlichen Gründen kann er aber den Arbeitsbeginn auf der Baustelle nicht auf später legen. Das leuchtet mir auch ein, Stichwort: Vertragsstrafen bei Verzug.


    Ich war echt erstaunt wie einfach das war. Man muß nur miteinander reden. Und wenn der Prophet nicht zum Berg kommt ....... Ich hoffe er hält es ein wenn es tatsächlich notwendig ist. Das mit den Infoschreiben zum Thema freihalten der Zufahrtswege hat er gemeint daß bei seinem ersten Besuch vor Baubeginn er davon ausgegangen ist daß die Straße breit genug ist. Man hat ja gesehen dass es nicht der Fall war. Hier hat er sich mir gegenüber sogar entschuldigt.

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