Das mag deine Auffassung sein, ob du damit durchkommst darfst du selbst ausprobieren. ![]()
O2 fordert Handys bei Nichtbenutzung zurück - häää ?
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Zitat
Original geschrieben von qwqw
Also ich kann das nur so verstehen, das o2 nun wie auch Vodafone nun gestohlene Handys über die IMEI (und damit für den weiteren Gebrauch auch mit fremden Karten) ermitteln und selbstverständlich auch sperren kann.Daß o2 oder jeder andere Netzbetreiber das kann stand doch überhaupt nicht zur Debatte! :confused:
Strittig ist deine Einschätzung, daß du ein Recht darauf hättest, daß der Netzbetreiber dir die erhobenen Daten mitteilt.
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Einfacher Zusammenhang:
Wenn o2 das kann, habe ich auch ein Recht auf diese Daten.
PS:
Oh ein neuer Tread, da können sich ja hier die Händler weiter unterhalten über die Rückforderungen.... -
Zitat
Original geschrieben von fragmal
Einfacher Zusammenhang:Wenn o2 das kann, habe ich auch ein Recht auf diese Daten.
Ahja. Und wie kommst du auf diesen "einfachen" Zusammenhang?
Nochmal: wenn sich ein Dritter mit deinem Handy einbucht und der Netzbetreiber die Daten erhebt, dann wird er sie im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens auch an die entsprechenden Behörden herausgeben, aber doch nicht an dich!? Die Grundlage würde mich schon sehr interessieren, bislang hat dazu ja keiner irgendetwas erhellendes beitragen können. Wenn das alles so klar, einfach und logisch ist, dann dürfte es ja kein Problem sein, das jetzt in dieser Diskussion auch endlich mal zu belegen, oder? Nur darum geht es mir, denn allein durch Begriffe wie "einfach", "logisch", "völlig klar" usw. ist das noch nicht passiert.
Wenn du bei ebay betrogen wirst, würde dir auch eine Bank niemals einfach so die Klardaten zu der Kontonummern, auf die du das Geld überwiesen hast, herausrücken.
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Also auf diesen Zusammenhang darf ich leider nicht näher eingehen, da ich "völlig unnötigerweise Jahre meines Lebens in ein Jurastudium investiert habe".
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Zitat
Original geschrieben von fragmal
Also auf diesen Zusammenhang darf ich leider nicht näher eingehen, da ich "völlig unnötigerweise Jahre meines Lebens in ein Jurastudium investiert habe".Was sollen diese Kindereien denn jetzt? Willst du an einer Diskussion teilnehmen oder nicht? Das Zitat scheinst du im übrigen nicht richtig eingeordnet zu haben.
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Es geht mir doch gar nicht darum ob o2 (oder nicht die o2 AG oder der Telefonica), mir nun die Minuten des Telefonates des Diebes zu einem V-Mann der Polizei oder des BND listet, sondern, dass man das Handy zurückbekommt mit hilfe von o2.
Wie können die Juristen hier immer nur immer alles in spitzfindigen Abstreifungen verklären (ob "mir" oder "der Polizei in meinem Interesse" oder oder).
Ich denke, das sind eher Kinderreien. Manche scheinen ja extra an Abschweifungen in unwichtige Klauseln und Sprachfeinheiten interessiert zu sein.... -
Zitat
Original geschrieben von qwqw
Wie können die Juristen hier immer nur immer alles in spitzfindigen Abstreifungen verklären (ob "mir" oder "der Polizei in meinem Interesse" oder oder).
Ich denke, das sind eher Kinderreien. Manche scheinen ja extra an Abschweifungen in unwichtige Klauseln und Sprachfeinheiten interessiert zu sein....Entschuldige, aber diese Unterscheidung hast du in die Diskussion eingebracht und dabei noch von Sonderkündigung und Schadenersatz gesprochen:
ZitatLeider muss die Polizei immer noch den Richter vorher fragen, bevor sie diese Daten nutzen kann (aus berechtigten Interessen der Strafverfolgung).
Dass dauert ja dann ggf. zulange.
Da muss der treue Vertragspartner, wenn er eh die Daten hat, mir ja dann gleich die Daten liefern und wenn nicht, dann wird eben sondergekündigtUnd selbstverständlich ist es nicht nur ein sprachlicher Unterschied, ob die Daten an die Ermittlungsbehörden oder an mich herausgegeben werden, daher ja meine Nachfrage, ob du (oder sonstwer) für diese Einschätzung eine Grundlage oder Quelle nennen kannst. Denn so ganz ohne - du wirst das ja merken - tue ich mich einfach ein bißchen schwer mit deinen Formulierungen (gerade weil ich kein Jurist bin).

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Das ist auch noch die Frage, ob mir der Vertragspartner "leider nicht weiterhelfen kann", obgleich er den Ausdruck in der anderen Hand hält.
Jetzt streife ich aber nun auch ab vom "zweiten" Thema....
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Also ich finde den Angriff auf qwqw auch etwas daneben. Es ist doch klar, dass die Daten nicht an mich als rechtmäßigen Besitzer, sondern an die Polizei übermittelt werden sollen. Schliesslich suche ich den Täter auch nicht selbst, sondern die Beamten.
Also wenn ich qwqsw's Postings so lese, war für mich die ganze Zeit klar, dass das gemeint war, und nicht die Aushändigung persönlicher Daten des Täters an mich.
Die Unterscheidung, ob die Daten an mich oder die Polizei gehen, finde ich an dieser Stelle wirklich kleinlich. Es mag einen Unterschied machen, aber niemand fordert doch ernsthaft die Herausgabe der Daten an mich als Privatperson. Erst recht nicht ohne Grund.
Aber wem schonmal ein teures Handy geraubt wurde, kann das vielleicht besser verstehen.
Ich hätte mich damals sehr gefreut, wenn mein Provider mein geraubtes 8310 im Gebrauchtwert von 250 € aufgespürt und gesperrt hätte.
Ich hatte damals die KVB Köln nach den Videoaufzeichnungen der Straßenbahn und der Haltestelle gefragt und bekam daraufhin als Antwort, dass eine Anzeige bei der Polizei nötig ist und dass allerdings nicht überall wirklich eine Videocam drin ist, und wenn doch, die Filme nach 24 Stunden mit dem neuen Material überschrieben werden. Somit also völlig zwecklos (und in den Bahnen steht noch, dass alles zur Sicherheit der Fahrgäste gefilmt wird).
Auf solch einem Video hätte man die Täter sicher gut erkennen und eher finden können. :flop:
Insofern kann ich es nicht verstehen, wieso man so eine Ungerechtigkeit einfach hinnehmen sollte, viel mehr sollten die Bedingungen verbessert werden, damit eben der Handyraub unattraktiver wird - da wäre ein Aufspüren und Sperren des Handys ohne richtlerlichen Beschluss schon eine Riesenhilfe.
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