Gericht sieht Kleingedrucktes in Fußnoten als Missachtung des "Transparenzgebotes"

  • Wie man unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/72314 nachlesen kann, hat das LG Bonn entschieden, dass Werbung zu Handys mit Verträgen in Zukunft transparenter sein müsse.
    Bin ehrlich gesagt etwas erstaunt darüber, dass man sich erst jetzt dieses Themas angenommen hat. Afaik ist das doch bei allen Angeboten der verschiedenen Anbieter so, dass sich die tatsächlich hinter dem Angebot verbergenden Gesamtkosten nur erst beim genauen Hinsehen erschließen. Der Meister der Fußnoten ist ja wohl imho Vodafone. Weshalb man sich jetzt hier mit T-Mobile beschäftigt hat, ist mir schleierhaft. Werden die anderen Anbieter jetzt auch der Reihe nach abgemahnt?


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Leider ging es hier nicht nur darum, ob wichtige Informationen in den Fußnoten versteckt werden dürfen, sondern um die Schriftgröße für diese Fußnoten. Und 4,5 ist nunmal ohne Lupe kaum zu lesen.


    Insofern: Fußnoten ja, aber so Größe 6 oder 7 sollte es schon sein.

    Der Prokrastination-Workshop findet morgen statt.

  • Wo wir gerade dabei sind: Kennt jemand die Richtlinien für TV-Werbung?


    Da kann es ja eigentlich keine geben, die vom Gesetzgeber ernst gemeint sein soll oder?
    Wenn ich mir überlege, dass z.B. bei E+ 1/3 des TV-Bildschirms Fußnoten enthält, die ich nicht mal lesen kann, WENN ich den Clip aufzeichnen und im Standbild ansehen WÜRDE... (mache ich natürlich nicht, aber mal im ernst).


    Mal ganz davon abgesehen, dass er nur 2 oder 3 sec. eingeblendet bleibt.


    Oder gibt es tatsächlich eine Richtlinie, in der steht "...muss mindestens 2 sec. zu sehen sein, Schriftgröße und Lesbarkeit sind aber völlig egal"? :D

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