Autounfall. Gegengutachten der Versicherung des Schuldigen. Was ist zu beachten?

  • Hi Zusammnen,


    hatte vor ca. 1 Jahr einen unverschuldeten Autounfall.
    Gutachten wurde erstellt. Jetzt war der Gerichtstermin und es ist letztendlich nur rausgekommen, dass die Gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter bestellt. Muss ich da irgendwas beachten? Lohnt es sich "meinen" Gutachter zum Besichtigungstermin dazuzuholen?
    Was wäre eigentlich wenn ich das Auto schon repariert hätte (ist nur ein Blechschaden), dann könnte der Gutachter ja garnichts mehr aufnehmen?!


    Danke schonmal für Eure Hilfe.

  • Vor einem Jahr? und das Auto steht jetzt noch irgendwo unrepariert / unverschrottet rum?

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Naja es ist halt "nur" ein kleiner Blechschaden am Kotflügel, sieht zwar nicht schön aus, aber naja...fahrbereit ist das Auto natürlich.
    Als Student hatte ich bis jetzt noch kein Geld den Schaden von ~1800EUR reparieren zu lassen.

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