Gibt VW Garantie auf Reparaturen?

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Wie war das noch mit Neubeginn der Verjährungsfrist von 2 Jahren bei "Schuldeingeständnis" oder so ähnlich?



    Das Ganze ist ohnehin umstritten, ob durch Nachbesserung nur eine Hemmung für die Reparaturdauer oder ein Neubeginn der Verjährung ausgelöst wird.


    Passen tut es hier ohnehin nicht, da PKW bei der ersten Reparatur schon 5 Jahre alt gewesen und jetzt beim erneuten Austausch des damals schon getauschten Teils wohl ausdrücklich kein Mangel anerkannt worden ist.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Also bei uns (Mercedes-Benz Niederlassung) gibt es eine in den AGB´s verankerte Ersatzteilgarantie von 2 Jahren, gewerblich glaub ich mit km-Beschränkung.


    Wenn also ein Kunde den gleichen Mangel, d.h. das selbe Tel wieder defekt hat, als Beispiel Stabistangen ausgeschlagen, hat er auf das Ersatzteil eine 2-Jahres-Garantie.


    Vorgehensweise ist dann eine Kulanzanfrage zu machen mit explizitem Hinweis - sprich extra Eingabefelder im System - auf die ET-GW unter Angabe von Einbaudatum und damaligen km-Stand.


    Das sollte imho auch bei VW gehen. Es muß ja dort eine PC-Software geben in der von allen Fahrzeugen die abgearbeiteten Gewährleistungsfälle und Kundendienstmaßnahmen abgespeichert werden, sodaß nur als Beispiel Werkstatt B nicht auf ein Fahrzeug eine KDM beim Konzern abrechnen kann, bei dem Werkstatt A die gleiche KDM schon gemacht hat - kurz es muß ja irgendwo dokumentiert werden.


    Was für ein Teil ist überhaupt bei dir kaputt? Was für ein Fahrzeug?


    Weiß leider nur wie das bei VW im Teilesektor läuft, weil ich da öfter was bestelle und somit auch vor Ort bin.

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