ZitatOriginal geschrieben von nutellatoast
Wie war das noch mit Neubeginn der Verjährungsfrist von 2 Jahren bei "Schuldeingeständnis" oder so ähnlich?
Das Ganze ist ohnehin umstritten, ob durch Nachbesserung nur eine Hemmung für die Reparaturdauer oder ein Neubeginn der Verjährung ausgelöst wird.
Passen tut es hier ohnehin nicht, da PKW bei der ersten Reparatur schon 5 Jahre alt gewesen und jetzt beim erneuten Austausch des damals schon getauschten Teils wohl ausdrücklich kein Mangel anerkannt worden ist.