Keine Krankenversicherung mehr

  • Ich kapier das alles nicht so ganz. Wieso wurde denn der KKB überhaupt von Deinem Konto eingezogen, normalerweise zahlt die doch der AG? Nur wenn Du eine Zusatzversicherung oder eine komplett private KK hast, musst Du selber was zahlen.


    Wenn Du AL gemeldet bist, klärt das die AA direkt mit der KK und zahlt auch dort für Dich (bzw. wir arbeitenden zahlen für Dich). IIRC bist Du in der Regel ab Meldungstag versichert.


    Und selbst wenn Du jetzt keine KK haben solltest: Du kannst (und musst) Dich doch in Zusammenarbeit mit dem AG dort wieder anmelden, wo ist das Problem?

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Ich kapier das alles nicht so ganz. Wieso wurde denn der KKB überhaupt von Deinem Konto eingezogen, normalerweise zahlt die doch der AG? Nur wenn Du eine Zusatzversicherung oder eine komplett private KK hast, musst Du selber was zahlen.


    Z.B. als Student über 26...

  • Oder auch als Student unter 26 wenn nicht familienversichert und da im Profil 'Student' angegeben ist, scheint der Status die Erklärung zu sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Nur dass Studenten keinen Anspruch auf ALG haben, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen! ;)


    Ja, aber er war ja vorher als Student krankenversichert. Dann fertig studiert, oder abgebrochen -> KK vorbei und ggf. arbeitslos.

  • das ist doch kein problem...


    ich war auch mit dem studium fertig, hab ein halbes jahr frei gemacht bis zum jobbeginn und hab mich auch bewußt nicht krankenversichert.


    nimmt man dann den job an, schließt man einen vertrag mit der neuen kasse und legt die bescheinigung dem arbeitgeber vor.


    ich empfehle die IKK direkt, 12% sind ein sehr günstiger beitrag im vergleich mit den anderen kassen.

  • Im Eingangsposting schreibt er aber das er seit Feb keinen Job mehr hatte - > ergo bis Februar gearbeitet hat.


    Wieist das denn mit Leuten, die ueber der BBG liegen und Privat versichert sind? zahlen die selber?

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Im Eingangsposting schreibt er aber das er seit Feb keinen Job mehr hatte - > ergo bis Februar gearbeitet hat.


    Wieist das denn mit Leuten, die ueber der BBG liegen und Privat versichert sind? zahlen die selber?


    Anspruch auf Leistungen durch das Arbeitsamt hat man erst wenn man in den letzten 3 Jahren länger als 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. D. h. wer z. B. innerhalb der Probezeit rausfliegt, vorher vielleicht Student, arbeitslos oder aus anderen Gründen nicht sozialversicherungspflichtig angestellt war, bekommt nix.


    Man muß sich dann an das Sozialamt wenden (heute umbenannt, heißt dann Hartz...), bekommt dann Leistungen zur Grundsicherung, also plump gesagt ein Dach überm Kopf, Wasser und Brot.


    Allerdings fallen viele hier schnell zwischen alle Stühle weil die meisten noch kleine finanzielle Reserven haben, und wenn es nur absolute Kleinigkeiten sind. Sei es ein Auto, und wenn's nur 500 EUR wert ist, sei es sonstwas - das wird erstmal angerechnet bevor es Geld vom Staat gibt. Oder die Bude ist zu groß, oder oder oder... es reicht daß Du 2 qm zu viel Wohnraum hast - und Du hast verloren.
    Die Realität ist einfach daß sehr viele Menschen wegen irgendwelcher "Besitztümer" keine Transferleistungen erhalten, de facto aber trotzdem nicht wirklich in der Lage sind von ihrem "Reichtum" zu leben - denn fast jeder hat ja mehr als nur absolut lebensnotwendige Dinge, da ist also jeder noch so bescheidene Besitz erstmal der Grund weshalb man nix bekommt.


    Insofern kann er bis Feb. gearbeitet haben, das sagt aber überhaupt nichts aus. Er kann sehr schnell in die Lage geraten sein daß die Krankenkasse, die er seinerzeit hatte, futsch ist und er mangels Job und mangels Unterstützung durch das AA plötzlich ohne Versicherung dasteht.


    Bei Privatversicherten und freiwillig Versicherten (z. B. alle Selbstständigen) ist die Sache ganz klar: kann man die Beiträge zur KK nicht mehr zahlen steht man auch bald ohne Krankenversicherung da.
    Das passiert schneller als man denkt und mehr Menschen, als in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. JEDER Selbstständige, der insolvent wird, gerät z. B. in diese Situation, jeder Privatversicherte, der seine KAssenbeiträge nicht mehr finanzieren kann ist schnell draussen - und alle kommen sie nicht mehr so einfach in eine Kasse zurück, eben weil das in den meisten Fällen wenn überhaupt dann bestenfalls über einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job geht - den man aber ab einem gewissen Alter und bei 5 Millionen Arbeitslosen irgendwann nur noch äußerst schwer bekommen wird.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Er muß sich nicht ans Sozialamt wenden, da er als Erwerbsfähiger beim AAmt einen Anspruch auf ALG II hätte. Dann darf er aber kein Student sein, da er ja dann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde und die KK würde dann auch nicht bezahlt werden.


    Ich weiß, das ist OT, aber wichtig zu wissen! Ein Student hat keinen Anspruch auf ALG! Eine Ausbildungskollegin hat nämlich, als rauskam, dass sie die Psychotherapieausbildung macht, alles ans AAmt zurück zahlen müssen, da sie ja eine Vollzeitausbildung=so eine Art Studium macht (es ist genau genommen ein Masterstudium).


    Und hier für den Threadersteller wurde ja schon alles gesagt: Anruf bei der KK und alles klären, Fax schicken lassen über Mitgliedschaft und dem neuen Job steht nichts mehr im Wege! :top:

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