Welche gesetzliche Krankenkasse / Krankenversicherung?

  • Zitat

    Original geschrieben von zauberfee
    Diese Woche ist ja noch Zeit für die Kündigung. Kennt hier sonst noch jemand die Securvita BKK? Oder ist doch die Techniker die bessere Wahl?


    Warum nur noch diese Woche?


    Aufgrund des Zusatzbeitrages ab 02/10, ist man, sofern zum 31.01.10 gekündigt, bis 31.03.10 an die alte KK gebunden, oder?


    Was hat es mit dem Sonderkündigungsrecht aufgrund des Zusatzbeitrags auf sich? Aufgrund versch. Sachen habe ich es bisher nicht geschafft, mich intensiver damit zu beschäftigen. Sehe ich das richtig, dass der Unterschied im jetzt möglichen Sonderkündigungsrecht aufgrund des Zusatzbeitrags darin liegt, dass die Bindungsfrist von 18 Monaten an die alte KK nicht gilt? Da ich bei der DAK schon seit Jahren bin, hätte ich also nichts vom Sonderkündigungsrecht, richtig?
    Ich kann also zum 31.03.10 kündigen und wäre dann ab 01.06.10 bei der neuen KK?

  • IMHO musst du bis zur ersten Erhebung des Zusatzbeitrags gekündigt haben. Bei der DAK wäre das der 15.3. soviel ich mich erinnern kann.
    Von daher müsstest du dich mit der Kündigung jetzt beeilen. du kannst dann zum 31.5. kündigen und wärst ab 1.6. bei der neuen kasse.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    IMHO musst du bis zur ersten Erhebung des Zusatzbeitrags gekündigt haben. Bei der DAK wäre das der 15.3. soviel ich mich erinnern kann.
    Von daher müsstest du dich mit der Kündigung jetzt beeilen. du kannst dann zum 31.5. kündigen und wärst ab 1.6. bei der neuen kasse.


    Nun, die Erhebung des Zusatzbeitrags bei der DAK galt seit dem 01.02.2010. Erhoben wurde dieser dann zum ersten Mal am 01.03.2010, jedenfalls sind auf der Märzabbuchung diese 8€ Aufschlag zu sehen. Warum gehst Du (sowie anscheinend auch "zauberfee" vom 15.03.2010 aus? Edit: Beitrag wird wohl erst im Folgemonat fällig...).
    Ich kann aber auch zum 30.04.2010 kündigen und wäre dann ab 07/2010 bei der neuen KK gemeldet, richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Nun, die Erhebung des Zusatzbeitrags bei der DAK galt seit dem 01.02.2010. Erhoben wurde dieser dann zum ersten Mal am 01.03.2010, jedenfalls sind auf der Märzabbuchung diese 8€ Aufschlag zu sehen. Warum gehst Du (sowie anscheinend auch "zauberfee" vom 15.03.2010 aus? Edit: Beitrag wird wohl erst im Folgemonat fällig...).
    Ich kann aber auch zum 30.04.2010 kündigen und wäre dann ab 07/2010 bei der neuen KK gemeldet, richtig?


    wieso zum 30.4. kündigen und dann ab 7/10 eine neue kasse?
    wenn du zum 30.4. kündigst, hast du ab 1.5. keine versicherung mehr.


    wie du fristgerecht kündigen musst, steht in dem schreiben der dak mit dem der zusatzbeitrag erhoben wird. ich weiss es nicht mehr genau, weils mich nicht betrifft. hab das nur bei meiner freundin gesehen.
    und imho war das so, dass man die kündigung bis zum 15.3. einreichen muss und diese gilt dann zum 31.5.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wieso zum 30.4. kündigen und dann ab 7/10 eine neue kasse?
    wenn du zum 30.4. kündigst, hast du ab 1.5. keine versicherung mehr.


    wie du fristgerecht kündigen musst, steht in dem schreiben der dak mit dem der zusatzbeitrag erhoben wird. ich weiss es nicht mehr genau, weils mich nicht betrifft. hab das nur bei meiner freundin gesehen.
    und imho war das so, dass man die kündigung bis zum 15.3. einreichen muss und diese gilt dann zum 31.5.


    Ich meinte damit, dass man mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen kann. Wenn ich also erst im April kündige, wird die Kündigung zum 30.06. wirksam und ich kann zum 01.07. einer neuen KK beitreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Mich würde es ehrlich gesagt wundern, wenn es ohne Bindungsfrist Beitragsnachlass gäbe. Schließlich wurden die neuen Tarife vom BVA genehmigt, glaube kaum dass man davon ohne weiteres abweichen kann.
    Wenn sich das herumspricht, könnte ja jeder so einen Rabatt verlangen und die Erhöhung ist für die Katz.


    Das BVA hat das nun auch klargestellt

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Ich meinte damit, dass man mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen kann. Wenn ich also erst im April kündige, wird die Kündigung zum 30.06. wirksam und ich kann zum 01.07. einer neuen KK beitreten.


    das geht dann so aber nicht im rahmen deines sonderkündigungsrechts wegen dem zusatzbeitrag sondern nur innerhalb der normalen kündigungsfristen und deren vorgaben (18 monate zugehörigkeit etc).

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das geht dann so aber nicht im rahmen deines sonderkündigungsrechts wegen dem zusatzbeitrag sondern nur innerhalb der normalen kündigungsfristen und deren vorgaben (18 monate zugehörigkeit etc).


    Richtig, ich schrieb auf der letzten Seite ja schon:


    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Sehe ich das richtig, dass der Unterschied im jetzt möglichen Sonderkündigungsrecht aufgrund des Zusatzbeitrags darin liegt, dass die Bindungsfrist von 18 Monaten an die alte KK nicht gilt? Da ich bei der DAK schon seit Jahren bin, hätte ich also nichts vom Sonderkündigungsrecht, richtig?


    Die 18 Monate wären also in meinem Fall nicht das Problem...


    Ich habe heute erstmal gekündigt. Als ich das Kündigungsschreiben bei der DAK persönlich abgegeben hatte, wurde ich ich gebeten, doch mal kurz zu warten und wenige Augenblicke später saß ich beim Chef im Büro. :p
    Kurz meine Beweggründe erläutert (noch etwas komplizierter) und sogleich wurde mir was von DAKpro Balnce erzählt und den jeweiligen Prämien.
    Es ist ja schön und gut, dass ich pro Jahr ohne Probleme 180€ an Prämien bekommen kann (Grundprämie, gute Gesundheitswerte, Vorsorge und Teilnahme an wiss. Studie), Nachteil ist jedoch, dass ich damit gleich drei Jahre an die KK gebunden bin, wie mir erst auf Nachfrage bejaht wurde (wusste ich aber schon vorher).
    Nachteil in diesem Zusammenhang ist ebenfalls, dass erst nach 12 Monaten zusammengerechnet und dann ein halbes Jahr "geprüft" wird - die Auszahlung der Prämie erfolgt also erst nach 1,5 Jahren.
    Die Kündigung wird nun jedenfalls erstmal bearbeitet bzw. liegt dort zunächst verbindlich vor. Zurückziehen kann ich ja dann immer noch.


    Ich konnte mich jetzt aus Zeitgründen noch nicht näher mit den Bonusprogrammen anderer KK beschäftigen, aber ich denke mal, dass das bei jeder größeren KK auch ähnlich ist, was diese Wahltarife mit Prämienausschüttung betrifft, oder?


    Ich tendierte nach sehr kurzer Recherche (vor allem hier im Thread) zur TKK und würde vielleicht noch die Barmer hinzuziehen, da auch hier kein Zusatzbeitrag erhoben wird und die Barmer auch bezügl. Leistungen eher kulant sein soll.


    Vielleicht hat sich ja jemand von Euch schon mal näher bezügl. der Leistungen von TKK und Barmer beschäftigt und kann darüberhinaus auch etwas zu den Prämienausschüttungen sagen, sofern man versch. Nachweise erbringt?

  • Bei mir ist es z. B. so, dass ich erst seit Oktober letzten Jahres bei der DAK versichert war (vorher Familienversichert) und von daher eigentlich die 18 Monate Bindungsfrist hätte. Diese konnte ich nun durch den Zusatzbeitrag aushebeln. Im Schreiben von der DAK steht auch drin, dass bis zum 15.03. gekündigt sein muss.


    Ich habe mich nun auch für die TK entschieden, nachdem ich gegoogelt habe und über die Securvita doch einiges negatives gefunden hatte.

    Gruß Brigitte

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