ZVS-Bewerbung für mehrere Fächer möglich? Reicht eine Meldebescheinigung?

  • Hallo,


    meine Freundin möchte sich für Pharmazie und Lebensmittelchemie bei der ZVS bewerben.
    Bei ihrer zweiten Bewerbung wurde ihr der Hinweis angezeigt, dass sie sich nicht für zwei Fächer aus dem selben Farbbereich bewerben darf (oder so ähnlich).
    Die beiden Bewerbungen konnte sie natürlich trotzdem online abschicken.


    Daraufhin war sie gestern beim Meldeamt und wollte sich eine zwei Meldebescheinigungen holen, worauf ihr dort mitgeteilt wurde, dass es unüblich sei, dass man zwei Meldebescheinigungen für die ZVS bräuchte (BTW ist die erste Bescheinigung kostenlos, die zweite jedoch nicht).


    Die Frage ist nun, ob sie bei der Bewerbung etwas falsch gemacht hat?
    Muss man sich vielleicht für mehrere Fächer in einem Antrag bewerben? Online gab es dazu jedenfalls keine Möglichkeit.
    Oder darf man sich wirklich nur für ein Fach (von den beiden) bei der ZVS bewerben?
    Oder braucht sie doch eine zweite Meldebescheinigung und die Beamte hatte einfach keine Ahnung? Oder reicht eine Bescheinigung für beide Bewerbungen (dann kann man ja beide in einem Briefumschlag verschicken, oder?).


    Seitdem hat sie versucht, die ZVS telefonisch und per Email zu erreichen, jedoch geht seit heute morgen bis 15 Uhr keiner ran und die Emails kamen gestern immer zurück.


    Wäre nett, wenn hier jemand, der sich damit auskennt, weiterhelfen könnte, ich habe schon hier mit der Suche und in Google nach Antworten gesucht, aber nichts Passendes gefunden, und ich selbst habe mich damals nicht bei der ZVS bewerben müssen.
    Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten.


    Gruß,


    Azad

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    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Steht doch auf der ZVS Seite alles drauf:


    "Mit Ausnahme der Studiengänge im Service-Angebot dürfen Sie nur je einen Zulassungsantrag für den Bereich Universitäten (bundesweit und NRW) oder Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen stellen.


    Bitte beachten Sie: Stellen Sie im gleichen Bereich mehrere Anträge, darf die ZVS nur den letzten noch fristgerecht eingegangenen Antrag berücksichtigen, sofern Sie keine andere Entscheidung innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfristen (31. Mai bzw. 15. Juli eines Jahres) treffen."


    Also wenn Dir da jemand helfen kann dann wohl nur jemand von der ZVS direkt.

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