In eine Land, in dem ein Einbrecher Schmerzensgeld bekommt, weil er in der Wohnung des Eingebrochenen im Dunkeln über etwas stolpert und sich etwas bricht, wundert mich gar nichts mehr
Ich würde auch sagen, dass sich der junge Herr keineswegs strafbar macht, wenn er das WLAN des Cafes nutzt. Klar, er könnte ab und an einen Kaffee dazu bestellen (bzw hätte bestellen können), aber trotzdem macht es ihn nicht zum "Verbrecher".
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