Mobilfunk/Vertragsverlängerung/Widerruf

  • Re: Mobilfunk/Vertragsverlängerung/Widerrufsrecht



    Dann ist es eine einfache Schriftformklausel, von der durch mündliche Verienbarung hätte abgewichen werden können.


    Natürlich trägt U die Darlegungs- und Beweislast, wenn sie Ansprüche aus dem Vertrag nach dem 31.10.06 (bei fristgemäß zugegangener Kündigung) gerichtlich geltend machen wollen.


    Wenn es nicht deiner Hausarbeits- oder Klausurbewältigung dient: Ein Anruf beim Provider sollte Klörung bringen, die wissen oft ganz genau welche Hirnis in den Callcentern der Drittanbieter sitzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • hallo,


    unter gesprächsguthaben sind nicht die monatlich inkludierten 200 minuten zu verstehen. vielmehr sind darunter einmalzahlungen des netzbetreibers bzw. der serviceprovider anstelle eines subvetionierten endgerätes bei einer vvl zu verstehen.



    ps: sofern es sich nicht um eine hausarbeit handelt, entzieht sich auch mir der sinn dieses threats.
    ein rechtzeitiger widerruf würde bzw. hätte all deine probleme aus dem weg räumen bzw. geräumt.
    oder wurde diese frist von dir versäumt und du möchtest nun wissen, wie du aus dieser "ggf. stattgefundenen vvl" wieder rauskommst? (ich weiß, du stellst deine fragen im allgemeinen so, wie es dir beliebt ;) )



    grüße

  • Also mal ganz abgesehen von dem juristischen Kram:
    Es sollte einem doch klar sein, dass bei einem Gerätepreis von 1,- EUR eine VVL gemeint ist, und man das Gerät ohne Vertrag nicht (fast) geschenkt bekommt.
    Ich bin ja kein Jurist, aber würde ein Richter nicht auch argumentieren, dass dies ein üblicher Preis für VVL/Vertragsabschluss ist? Schliesslich wäre es ziemlich lächerlich und armselig, in diesem Fall gegen die VVL zu klagen.


    Ferner erlischt das Widerrufsrecht ja, wenn man die SIM nutzt. Wenn man nun ein Gesprächsguthaben (also kein Minutenpaket, sondern wirklich ein Guthaben, wie es o2 bspw. bei VVL oft verteilt) bekommt, welches auch schon sofort im System drin und mit den aktuellen Posten verrechnet wird (und bei Widerruf nicht mehr rückgängig gemacht werden kann) viellecht verhält es sich dann damit anders.
    Oder es war einfach die Nutzung des Gesprächguthabens (und damit der SIM) gemeint, durch die das Widerrufsrecht natürlich tatsächlich erlischt.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von clown28
    ich weiß, du stellst deine fragen im allgemeinen so, wie es dir beliebt


    :D




    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Ich bin ja kein Jurist, aber würde ein Richter nicht auch argumentieren, dass dies ein üblicher Preis für VVL/Vertragsabschluss ist?


    Sag' ich ja :)



    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Ferner erlischt das Widerrufsrecht ja, wenn man die SIM nutzt. Wenn man nun ein Gesprächsguthaben (also kein Minutenpaket, sondern wirklich ein Guthaben, wie es o2 bspw. bei VVL oft verteilt) bekommt, welches auch schon sofort im System drin und mit den aktuellen Posten verrechnet wird (und bei Widerruf nicht mehr rückgängig gemacht werden kann) viellecht verhält es sich dann damit anders.
    Oder es war einfach die Nutzung des Gesprächguthabens (und damit der SIM) gemeint, durch die das Widerrufsrecht natürlich tatsächlich erlischt.


    Das bereits genutzte Gesprächsguthaben, sofern bereits verbucht, muss er bei Rücktritt einfach nur zurückzahlen.


    Die Nutzung der SIM die das Widerrufsrecht außer Kraft setzt kann ja erst nach 24 Monaten bzw. wirksamer VVL geschehen, hier wurde ja vorzeitig verlängert...



    HMo, so wie du das siehst musst du entweder vom Vertrag zurücktreten (Widerruf, fristgerecht) oder wegen arglistiger Täuschung ( ;) ) anfechten (ebenfalls fristgerecht)...

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