Steuerfrage bezügl Ferienjob

  • Hallo ihr!


    Ich hätte mal eine "kleine" Steuerfrage bezüglich eines Ferienjobs.
    Meine Situation ist wie folgt:


    Ich habe dieses Jahr mein Abi bestanden und am 1.September dieses Jahres werde ich eine Ausbildung beginnen. Nun habe ich vor, mir durch einen drei bis vierwöchentlichen Ferienjob noch etwas Geld dazu zu verdienen.
    Der Ferienjob hat heute begonnen und da ich das Angebot recht kurzfristig bekommen habe, konnte ich mich nicht mit der Steuerfrage befassen bzw steige jetzt nicht so richtig durch, da ich keine Infoquelle für das Thema finde. Ab dem 1.September verdiene ich jedenfalls 624€ im Monat und für den Ferienjob gibts 7,20€ die Stunde - sprich für 3 Wochen 864€ - sprich für 4 Wochen 1152€.


    Da das Schuljahr 05/06 bekannterweiße noch bis zum 3.8 geht bin ich in diesem Zeitraum ja noch Schüler. Werde ich, bezogen auf das Steuerrecht bis zum 1.9 immernoch als Schüler angesehen und muss ich mit etwaiger Versteuerung rechnen oder nicht?


    Soweit ich weiß ist es so, dass ich als Schüler bis zu einem Monatslohn von 898,65€ keine Steuern abzugeben habe - trifft das zu?

  • Rechne doch mal das Gehalt aus dem Ferienjob und dem aus der Ausbildung zusammen. Ich behaupte mal: Du liegst damit unter dem Steuerpflichtgrenze für 2006, so dass du 2007 mit einer schönen Rückzahlung rechnen kannst :top:

  • Steuern sind bei dem Verdienst IMHO nicht das Problem, die kannste dir wieder holen mit der Steuererklärung. Frag eher mal bei deiner Krankenkasse nach, ob du so viel verdienen DARFST. Die wollen dann nämlich auch "richtig" Geld von dir.
    Dann musst du noch nach Kindergeld gucken. Mit dem Ferienjobverdienst + Ausbildungsvergütung KÖNNTEST du über 7660 € (?) verdienen und dann fällt das weg.
    Edit: Liegst unter der Kindergeldfreigrenze.

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Steuern sind bei dem Verdienst IMHO nicht das Problem, die kannste dir wieder holen mit der Steuererklärung. Frag eher mal bei deiner Krankenkasse nach, ob du so viel verdienen DARFST. Die wollen dann nämlich auch "richtig" Geld von dir.


    Besteht nicht bei einer Beschäftigungszeit von unter 50 Arbeitstagen Versicherungsfreiheit?


    Edit: -->


    Zitat

    Kurzfristige Beschäftigungen, die zwischen dem Ende der Schulausbildung und einer Beschäftigung (ggf. Berufsausbildung) ausgeübt werden, sind immer als berufsmäßige Beschäftigungen anzusehen und daher stets versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit das monatliche Arbeitsentgelt 400 EUR übersteigt.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Ferienjob

  • Bei mir ist die Sachlage fast die gleiche, bin zur Zeit in einer einmonatigen kurzfristigen Beschäftigung und werde wohl etwas über 400€ dafür bekommen. ;)
    Nun mache ich aber danach weder eine Berufsausbildung noch eine andere berufliche Tätigkeit sondern erst einmal Zivildienst.
    Krankenversichert bin ich bis Zivildienstbeginn privat.
    Ändert das was an der Sozialversicherungspflicht? (Ist ja doch nicht ganz unerheblich was man da an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen muss/müsste).



    greetz thommy

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!