Kann ich bei folgendem Sachverhalt EbayKäuferschutz beantragen?

  • es lautet aber : Ab Ersterwerb des Produkts, damit wird nicht ausgeschlossen, dass amiroquai es zum reparieren geben kann. soll bedeuten durch die formulierung zählt nur das datum des kaufes und nicht was zwischendrinn mit dem handy gemacht wird, ob es 1 mal verkauft wurde oder 10 mal im biete verkauft worden ist ist für die erfüllung der garantie egal. allerdings kann nicht der 5 käufer ankommen und sagen, er habe das handy doch erst gestern gekauft, denn der ersterwerb zählt ja bekanntlich


    grüße

  • Es heißt aber auch:


    Zitat

    Diese eingeschränkte Garantie gilt nur, wenn der Kaufbeleg mit Seriennummer und Kaufdatum, der vom Sony Ericsson Vertragshändler für den Erstkäufer ausgestellt wurde, zusammen mit dem zu reparierenden bzw. zu ersetzenden Produkt vorgelegt wird.


    Alles andere macht Sony Ericsson wohl auf Kulanzbasis und im schlimmsten Fall hat man ohne Beleg keinen Anspruch auf Garantieleistungen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • ich kann dir nur raten, dem kerl in den **** zu treten um die rechnung zu bekommen. mein achso tolles und gerade mal ein jahr altes samsung e720 ist kürzlich defekt geworden und ohne rechnung wollten sie das nicht nehmen.


    zum glück hatte der verkäufer damals eine rechnung dazu gelegt, ich hätte wohl gar nicht gemerkt wenn die gefehlt hätte.
    und ich werde in zukunft sehr drauf achten.


    >>> tkjever

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

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