So ich habe mal eine Frage, wie sieht es eigentlich aus Wenn ein Ebaykunde vom Widerrufsrecht gebrauch macht.
Wer trägt die Ebaygebühr? Wir als Händler, obwohl wir keine Leistung erhalten,
bzw ja auch sogar noch über 40€ die Rücksendekosten tragen.
Sozusagen Geschäfstrisiko. Der Kunde? denke ich auch nicht so recht.
Oder gibts bei Ebay ne Möglichkeit einer Rückerstattung in diesem speziellen Falle.
Denn Ebay schweigt sich natürlich mal wieder aus, auf der Homepage ist nichts zu finden.
Dabei will ebay natürlich für seine "Kunden" aber allen erdenklichen Komfort und Rechte, aber als Händler wird man einfach nur geduldet.
Naja soweit sind wir dank Quasimonopol
Weiss Irgendwer Bescheid, oder hat damit Erfahrungen/Tips.
gruß markus