Staatl. Unterstützung für Auszubildende?

  • Zitat

    Original geschrieben von elchdesjahres
    Früher wurde das Brutto Gehalt zur Berechnung genommen. Da bekam meine Freundin dann auch kein KG mehr. Es gab aber ein Urteil, welches besagt dass das Netto-Gehalt zur Berechnung des Bedarfs herangezogen werden muss. Meine Freundin bekam daraufhin knapp 2000 € KG nachbezahlt. Wie meine Vorredner auch schon sagten: Mach am besten einen Termin aus. Ich habe das damals nicht wirklich kompliziert oder schwer empfunden. War IMHO innerhalb von 30 Minuten erledigt.


    Nach ca. 4 Wochen trudelte dann der Bescheid ein. Meine Freundin bekommt seither knapp 150 € BAB pro Monat.



    Was muss ich, oder sollte ich optimal mitbringen zu der Besprechung?


    Ich wurde des öfteren schon von Beamten zig mal weggeschickt, weil dies und jenes nicht dabei hatte etc.

  • Zitat

    Deswegen mach ich es eben ungern. Formulieren wir es anders..


    "Kann ich meine Eltern von der Pflicht entbinden, mir nichthelfen zu müssen?"


    Nein, das kannst du nicht. Bevor du Sozialhilfe kriegen würdest (oder Wohngeld) würden deine Eltern herangezogen werden. Das ist einerseits ungerecht, weil jeder seines Glückes Schmied ist, andererseits sollte es für Eltern immer selbstverständlich sein den Kindern zu helfen und umgekehrt. Ist aber leider heute traurige Realität das der Staat sich um sowas kümmern muss.

  • Bei meiner Freundin war es fast genauso. Termin (wichtig!) bei der richtigen Person (= für BAB zuständig) machen, informieren, alle nötigen Formulare einreichen, 4 Wochen warten -> fertig. Fachwissen o.Ä. brauchst Du da nicht ;)


    Meine Freundin bekam dann knapp 180 Euro, allerdings kein KG mehr. D.h. effektiv waren es nur rund 30 Euro pro Monat...


    Edit:


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Nein, das kannst du nicht. Bevor du Sozialhilfe kriegen würdest (oder Wohngeld) würden deine Eltern herangezogen werden.


    BAB ist weder das eine, noch das andere!


    Infos als PDF:
    http://www.arbeitsagentur.de/z…ldungsbeihilfe-Jugend.pdf

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Nein, das kannst du nicht. Bevor du Sozialhilfe kriegen würdest (oder Wohngeld) würden deine Eltern herangezogen werden. Das ist einerseits ungerecht, weil jeder seines Glückes Schmied ist, andererseits sollte es für Eltern immer selbstverständlich sein den Kindern zu helfen und umgekehrt. Ist aber leider heute traurige Realität das der Staat sich um sowas kümmern muss.


    Sozialhilfe? Wohngeld? Oo Also so hart an der Kante würde ich nicht leben, das ich das beantragen könnte *g


    Nee, nee es geht mir nur darum, eine gewisse finanzielle Unterstützung zu erhalten, da die paar "Euros" die mir sonst meine Mutter im zugesteckt hat, arg fehlen werden, besonders wo ich beim Umzug einige neu Beschaffung anstellen muss ;)




    BTW: Da wird nur, beim BAB, an meinem Gehalt gerechnet? Oder fließt da auch die Größe der Wohnung usw. da mit ein?


    Wobei Prob ist doch das ich mittlerweile schon im 2. Ausbildungslehrjahr bin und ich lese immer wieder was von "vor dem Beginn der Ausbildung".

  • Zitat

    Original geschrieben von Ladyline
    Wobei Prob ist doch das ich mittlerweile schon im 2. Ausbildungslehrjahr bin und ich lese immer wieder was von "vor dem Beginn der Ausbildung".


    Die zahlen halt nicht rückwirkend (bzw. sehr begrenzt). Wenn Du es also erst im 2. LJ beantragst, dann ist das erstmal ausschließlich Dein Problem ;) Du hast dadurch aber keinerlei Ansprüche verwirkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Die zahlen halt nicht rückwirkend (bzw. sehr begrenzt). Wenn Du es also erst im 2. LJ beantragst, dann ist das erstmal ausschließlich Dein Problem ;) Du hast dadurch aber keinerlei Ansprüche verwirkt.



    Rückwirkend benötige ich das ja nicht, von daher .. Gut, das wäre abgehakt.


    Gibt es da Beschränkung in der Räumlichkeit etc. oder wo ich bzw. "wohnen" darf um BAB u erhalten oder ist das alles klitsch, hauptsache ich wohne nemmer bei meinen Eltern?

  • Nein, es wird für dich ein Grundbedarf errechnet (Miete, Lebensmittel, Familienheimfahrten etc.) Die Zahlen für diese Berechnung kommen vom Amt. Von diesem Grundbedarf wird dein Einkommen abgezogen und die Differenz wird dir vom Amt bezahlt (BAB).


    Es gibt für das Einkommen deiner Eltern auch eine Freigrenze unter der die Anrechnung des Einkommens deiner Eltern anrechnungsfrei bleibt. Wo diese genau liegt kann ich dir nicht sagen.


    Paar grundzahlen:

    Meine Freundin verdient ca. 530 € Netto im Monat und wohnt in einer 400 € Wohnung (welche von der Oma bezahlt wird, aber das muss das Amt ja nicht wissen). Sie bekommt 143,- € BAB (gerade nachgesehen).


    Die Chancen auf BAB stehen nach meinen Erfahrungen recht gut, zumal meine Freundin gerademal 80 KM von Zuhause wegziehen musste.

  • Ciao,


    Zitat

    Original geschrieben von elchdesjahres
    muss das Amt ja nicht wissen


    und TT besser auch nicht. Gut für den Ruf, und schön für Nachahmer vorgemacht. :rolleyes:


    Ciao Vito

    Der Mann mit den Hochzeiten


  • Nee, so wollte ich es nicht machen ;)


    Aber trotzdem erst dank.


    Also, müsste ich das Amt aufsuchen, nachdem ich eine Wohnung gefunden habe um die genaue Mietbetrag zu wissen, oder ging das schon früher mit einer geschätzen Mietsumme, errechnet an den aktuellen Preisen? Damit ich weiß mit welchen Materialen ich dahin tigern darf, als Gehaltabrechnung pack ich schon mal ein ;)


    Da ich ja in mir die Wohnung teilen werde, die wir dan im guten Fall finden, wird der ganze Betrag errechnet oder nur der Teilbetrag den ich bezahle?

  • Mal ne andere Frage:
    Anstatt dem Staat auf der Tasche zu liegen, was hälst du davon bei Verwandten oder Freunden einzuziehen? Hast du da nicht evtl. die Möglichkeit wenigstens bis die Lehre zu Ende ist dort zu wohnen?


    So wirklich bedürftig scheinst du ja nicht zu sein.

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