ZitatOriginal geschrieben von Nebelfelsen
Hinsichtlich der Schutzbehauptung: was mag das Gericht denn dann schlussfolgern, wenn jemand in mein geschütztes WLAN eindringt. Da das höchst unwahrscheinlich ist, wird mir das dann vielleicht sogar als Falschaussage ausgelegt.
Warum ist das "höchst unwahrscheinlich", dass jemand in Dein geschütztes WLAN eindringt? Nehmen wir an, Du hast es mit WEP128 gesichert (einige ältere Geräte bieten noch kein WPA, hatte da letztens den Fall unter Windoof 2000 und einer Siemens-Karte):
Nach diesem Artikel hier *klick* sind da Personen, die es drauf absehen in paar Minuten drinne. Auch wenn Du die MAC-Sperre eingeschaltet hast (es werden nur eingetragene Netzwerkkarten zugelassen, Identifikation durch die einmalige MAC-Adresse) ist das kein unüberwindbarer Schutz, wer sich auskennt, hat die eigene ruck-zuck gefälscht und die MAC-Adresse Deiner Karte rauszubekommen dürfte auch gelingen.
Wie schon geschrieben ist meine kriminelle Energie im WLAN-hacken nur gering und ich wüsste anhand einem Artikel wie von Heise nur, was ich in Google oder berüchtigten "Security"-Portalen eingeben könnte, um an entsprechende "Tools" zu gelangen. Ich belasse es allerdings bei Stopp-Schildern überfahren und einem zu hohen Tachowert
zumal ich ja mein eigenes WLAN hier im Haus hab. Andere Personen mögen da anderst drauf sein, die fahren sets vorbildlich wie in der Fahrschule, surfen aber dafür über das gesicherte WLAN ihrer Nachbarn (Gewerbegebiete sollen übrigens auch ein ganz heißer Tipp sein!), um unerkannt sich die neusten CDs, DVDs und andere Schweinereien aus dem Evilnet zu besorgen...
Aber mache sowas mal einem deutschen Richter klar... zumal den oberahnungslosen Berufsignoranten am LG Hamburg ![]()